Der Steuerbarkeitscheck
Verpflichtend für alle Anlagen zur Erzeugung und Speicherung elektrischer Energie
Für Betreiberinnen und Betreiber von Einspeiseanlagen oder Energiespeichern gelten seit Februar 2025 wichtige Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Diese betreffen sämtliche Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von elektrischer Energie.
Ein zentraler Bestandteil ist der jährliche Steuerbarkeitscheck, den der lokale Stromnetzbetreiber durchführt. Dieser Check ist für alle Anlagen verpflichtend, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind und vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Ziel ist es, die Stabilität und Sicherheit des Stromnetzes auch bei hoher Einspeisung zu gewährleisten. Die Ergebnisse werden bundesweit von der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ausgewertet.
Worauf können Sie sich einstellen?
Die Tests führen die Stadtnetze Münster jährlich durch. Während des Tests wird die Leistung Ihrer Anlage maximal 60 Minuten aus der zentralen Leitstelle der Stadtnetze Münster heruntergeregelt. Für belastbare Ergebnisse wird der Steuerbarkeitscheck durchgeführt, während die Anlage Strom ins Netz einspeist.
Die Tests finden unangekündigt statt. Auf Grundlage der Regelungen nach §12 EnWG sowie der Leitlinien der Übertragungsnetzbetreiber haben Anlagenbetreibende im Rahmen der Steuerbarkeitschecks keinen Anspruch auf Entschädigung.
Nachstehend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Fragen & Antworten zum Steuerbarkeitscheck
Mit der Durchführung des Tests zur Steuerbarkeit von fernsteuerbaren Energieerzeugungsanlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen (beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen, KWK-Anlagen) setzen die Stadtnetze Münster eine gesetzliche Vorgabe um. Betreiber von lokalen Stromverteilnetzen sind verpflichtet, die Tests durchzuführen und die Ergebnisse an die vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber zu melden. Die zusammengefassten Ergebnisse fließen ein in eine bundesweite Auswertung der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Stromnetzstabilität in Deutschland. Grundlage sind die Regelungen nach §12 EnWG vom Februar 2025.
Diese Regelung ist wichtig, um den Herausforderungen des Ausbaus erneuerbarer Energien zu begegnen und die Steuerbarkeit in den Netzgebieten der Netzbetreiber zu sichern. Sie dienen vor allem dazu, die Stabilität der Stromnetze abzusichern.
Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW unterliegen ab 2025 einem jährlichen Steuerbarkeitscheck. Ab dem 01.01.2026 wird der Check auch bei Anlagen mit einer Nennleistung unter 100 kW durchgeführt, sofern diese fernsteuerbar sind. Die Tests sollen effizient organisiert werden, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Die Tests müssen innerhalb von maximal 60 Minuten abgeschlossen werden.
Der Steuerbarkeitscheck dient dazu, die Steuerbarkeit von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung elektrischer Energie zu bewerten und das Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch zu sichern. Das ist wichtig für die Stabilität im bundesweiten Stromnetz, an das immer mehr Anlagen mit schwankender Erzeugungsleistung angeschlossen werden, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen.
Der Steuerbarkeitscheck betrifft alle fernsteuerbaren Anlagen, die Energie in das öffentliche Stromnetz einspeisen, inklusive Energiespeicher. Dazu gehören sowohl Erneuerbare Energien-Anlagen (z.B. Photovoltaik- und Windenergieanlagen) und KWK-Anlagen als auch fossil betriebene Anlagen (z.B. Gasanlagen, Kohle- und Kernkraftwerke).
Zuständig ist der lokale Stromnetzbetreiber. In Münster sind das die Stadtnetze Münster. Die Ergebnisse werden an den vorgelagerten Netzbetreiber (in Münster: Westnetz) gemeldet und fließen wiederum in Auswertungen der Bundesnetzagentur und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein.
Der Steuerbarkeitscheck findet einmal jährlich statt. Bis zum 30. September jeden Jahres werden die Ergebnisse an die vorgelagerten Netzbetreiber übermittelt.
Ja, die maximale gleichzeitig angeforderte Wirkleistungsänderung darf 10 MW nicht überschreiten.
Die Ankündigung eines genauen Termins ist aufgrund der Vielzahl steuerbarer Anlagen und beeinflussender externer Faktoren einzeln nicht möglich. Wann der Test durchgeführt wird, ist von der jeweiligen Netzsituation abhängig. Er darf die örtliche Versorgungssicherheit nicht gefährden. Zudem ist der Test-Zeitpunkt auch abhängig von Sonne und Wind – getestet wird dann, wenn die Anlage Strom erzeugt. Nur so liefert der Test valide Ergebnisse.
Die Tests dauern maximal eine Stunde. Die Dauer ist vom Steuerungstyp der Anlage abhängig. Die Leistungsreduktion wird so kurz wie möglich gehalten.
Nein. Beschädigungen sind aufgrund des ferngesteuerten Herunterfahrens nicht zu erwarten. Die Anlagen sind technisch für Steuerungseingriffe ausgerichtet.
Nein. Eine Entschädigung während des Steuerbarkeitschecks ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Entschädigungsregelungen des EnWG greifen nicht für die verpflichtenden Steuerbarkeitschecks.
Die Stadtnetze Münster prüfen ihre Anlagenteile. Parallel schreiben wir die Anlagenabetreiberin oder den Anlagenbetreiber an. Schon hier möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten in diesen Fällen eine Strafzahlung nach § 52 EEG zu erheben.
Bei Bedarf gehen wir individuell auf den Anlagenbetreiber/die Anlagenbetreiberin zu.