Marktstammdatenregister (MaStR)

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein offizielles Register für alle Anlagen, die Strom erzeugen. Es gibt das Register seit Anfang 2019 online.

Im MaStR müssen alle Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher eingetragen werden, die mit dem Stromnetz verbunden sind.

Das Marktstammdatenregister sammelt viele wichtige Informationen zum Strommarkt in einer großen Datenbank und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Dadurch sollen Meldepflichten vereinfacht oder sogar abgeschafft werden – allerdings bedeutet das am Anfang etwas mehr Aufwand. Die genauen Daten zu Standorten und Größen der Anlagen helfen auch bei der Planung und dem Ausbau der Stromnetze.

Wenn Sie zum Beispiel mit einer Solaranlage Strom erzeugen und diese mit dem Stromnetz verbunden ist, müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen.

Das gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windräder und Notstromaggregate. Alle Anlagen müssen registriert werden – egal, wann sie in Betrieb genommen wurden, auch wenn sie schon viele Jahre laufen.

Wenn Sie Fragen zur Nutzung des Portals haben oder Fehlermeldungen angezeigt werden, wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesnetzagentur (BNetzA) unter der Telefonnummer 0228 14-3333. Sie können auch das Kontaktformular im MaStR-Portal nutzen.

Weitere Informationen zum MaStR und zum Webportal finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Wenn Sie ein Ticket im MaStR erhalten haben und zur Korrektur von Daten aufgefordert werden, ist folgendes zu tun:

Sobald Sie das Ticket öffnen oder bearbeiten, werden Ihnen die vorgeschlagenen Korrekturen in einer Tabelle angezeigt. Bitte übernehmen Sie diese Änderungen.

Falls es Korrekturen gibt, die den oder die Anlagenbetreiber_in (Marktakteur_in) betreffen, finden Sie dazu einen Hinweis in einem separaten Notizfeld.

In diesem Fall gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Schließen Sie das Ticket.
  • Nehmen Sie die Änderung bei dem oder der Marktakteur_in vor.
  • Öffnen Sie das Ticket erneut.
  • Übernehmen Sie die weiteren Korrekturvorschläge (sofern noch vorhanden) und schließen Sie den Vorgang mit „Bearbeitung abschließen“ ab.

 

Für das Marktstammdatenregister gilt eine Meldepflicht. Wenn Sie Ihre Anlage nicht rechtzeitig eintragen, können Sie Ihre Vergütung nach dem EEG oder KWKG verlieren und es kann ein Bußgeld verhängt werden. Häufig verlangen auch Banken oder Förderstellen einen Nachweis der Registrierung, um zu sehen, dass die Anlage gebaut und in Betrieb genommen wurde.

Wenn Sie Ihre Anlage nicht im Marktstammdatenregister angemeldet haben, haben Sie keinen Anspruch auf die Vergütung nach dem EEG oder KWKG.

Außerdem kann die Regulierungsbehörde ein Bußgeld nach §95 EnWG verhängen.

Jede neue Anlage muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Sie können Ihre geplante Anlage aber auch schon vor der Inbetriebnahme registrieren. Wenn Sie die Frist nicht einhalten, kann der Netzbetreiber die Auszahlung der Einspeisevergütung so lange zurückhalten, bis Sie die Eintragung nachgeholt und einen Nachweis vorgelegt haben.

Auch Steckersolar-Geräte müssen, wie große Photovoltaikanlagen, im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Seit dem 1. April 2024 gibt es dafür eine vereinfachte Eingabemaske der Bundesnetzagentur. Dort müssen Sie nur wenige technische Daten zu Ihrem Steckersolar-Gerät angeben. Zuerst registrieren Sie sich einmalig im Register und bestätigen Ihren Namen und Ihre Adresse. Danach tragen Sie nur noch die Anzahl der Module, die Leistung, das Datum der Inbetriebnahme und an, ob ein Batteriespeicher genutzt wird. Es werden weniger Daten abgefragt als bei einer großen Photovoltaikanlage.

Ja, Sie müssen jede stromerzeugende Anlage einzeln registrieren. Dazu gehört auch ein Batteriespeicher. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher betreiben, müssen Sie beide Geräte – die Solaranlage und den Speicher – einzeln im Register eintragen. Das gilt auch für Steckersolar-Geräte mit Batteriespeicher. Wenn Ihre Photovoltaikanlage aus mehreren Teilen besteht, die zu unterschiedlichen Zeiten in Betrieb genommen wurden, müssen Sie diese ebenfalls getrennt eintragen.

Fristen:

Für neue Batteriespeicher gilt die gleiche Frist wie für neue Anlagen: Sie müssen den Speicher spätestens einen Monat nach der Installation im Marktstammdatenregister eintragen. Ältere Speicher mussten schon früher registriert werden, um Kürzungen bei der EEG-Förderung zu vermeiden.

Jede neue Anlage muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Sie können Ihre geplante Anlage aber auch schon vor der Inbetriebnahme registrieren. Wenn Sie die Frist nicht einhalten, kann der Netzbetreiber die Auszahlung der Einspeisevergütung so lange zurückhalten, bis Sie die Eintragung nachgeholt und einen Nachweis vorgelegt haben.

Im Register werden nur die sogenannten „Stammdaten“ abgefragt. Das sind die Standortdaten, technische Angaben zur Anlage und Ihre Kontaktdaten. Angaben über Ihren Stromertrag oder Ähnliches müssen Sie nicht eintragen.

Je nach Art der Anlage werden unterschiedlich viele Daten abgefragt. Informieren Sie sich am besten vorher mit der Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur, welche Daten Sie brauchen. Dort gibt es auch Video-Anleitungen, die Ihnen Schritt für Schritt helfen. Einige Angaben können Sie nach der Registrierung noch nachtragen.

Aktualisierung der Daten:

Sie sind verpflichtet, die Daten Ihrer Anlage immer aktuell zu halten.

Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage erweitern oder von Volleinspeisung auf Eigenversorgung umstellen. Auch wenn Sie nachträglich einen Stromspeicher einbauen, müssen Sie dies melden.

Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage endgültig abbauen und entsorgen, müssen Sie die Anlage auch aus dem Marktstammdatenregister löschen.

Nein, das ist leider nicht möglich. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesnetzagentur (BNetzA) unter der Telefonnummer 0228 14-3333.

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Anlage wirklich vollständig registriert ist. Haben Sie schon eine ABR-Nummer, aber noch keine SEE-Nummer?

Beachten Sie bitte: Es reicht nicht aus, nur sich selbst als Anlagenbetreiber_in (ABR) zu registrieren. Für eine vollständige Registrierung müssen Sie auch Ihre Anlage im MaStR erfassen. Nutzen Sie dafür die Daten, die auf dem Stammdatenblatt stehen, das Sie von uns bekommen haben. Erst danach erhalten Sie eine Registrierungsnummer für Ihre Anlage (SEE).

Wenn Ihre Anlage schon vollständig registriert ist und Sie die SEE-Nummer haben, prüfen Sie bitte, ob als Anschlussnetzbetreiber Stadtnetze Münster (SNB980883363112) eingetragen ist.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Schreiben Sie eine E-Mail an netzkundenservice@stadtnetze-muenster.de.

Wenn Sie bei der Registrierung im MaStR andere Daten eintragen als die, die im Portal stehen – auch wenn es nur kleine Unterschiede sind – bekommen Sie automatisch ein Ticket. Darin werden Sie aufgefordert, die Daten zu korrigieren.

Die Registrierungspflicht für die Anlage liegt allein bei Ihnen als Anlagenbetreiber. Die Stadtnetze Münster kann diese Aufgabe nicht für Sie übernehmen.