Netzanschluss

Ein Netzanschluss verbindet Ihr Haus mit dem Versorgungsnetz.

Dazu gehören die Leitung, die außerhalb des Hauses vom Versorgungsnetz abzweigt, die Stelle, an der die Leitung durch die Hauswand oder Bodenplatte geführt wird (Mauerdurchführung), und die Leitungen bis zur Hauptsicherung oder Absperrvorrichtung im Haus. Die Einführung durch die Wand wird mit einer sogenannten Kernbohrung gemacht.

Anschließend wird eine Mehrspartenhauseinführung eingesetzt, in der alle wichtigen Leitungen – auch für Telekommunikation – platzsparend und zentral in den Netzanschlussraum führt. Bei einem Gebäude ohne Keller wird die Mehrspartenhauseinführung direkt beim Erstellen der Bodenplatte installiert.

Damit der Anschluss Ihres Gebäudes an das Versorgungsnetz sicher und nach den Vorschriften eingebaut und betrieben werden kann, muss schon bei der Planung genügend Platz dafür eingeplant werden.

Bei Neubauten braucht man dafür im Keller einen eigenen Raum, den sogenannten Netzanschlussraum (nach der Norm DIN 18012). Wenn kein Keller vorhanden ist, muss dieser Raum im Erdgeschoss vorgesehen werden. In diesem Fall kann die Leitung auch durch den Fußboden ins Haus geführt werden. Wenn Sie andere Anschlussmöglichkeiten planen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig.

Bei der Planung müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben und unsere zusätzlichen Bedingungen einhalten. Diese finden Sie im Downloadcenter auf unserer Webseite.

Die Kosten richten sich nach den Preisblättern für Strom, Erdgas und Wasser. Im Normalfall bestehen die Kosten aus einem Grundpreis, einem Zuschlag für längere Leitungen und bei Stromanschlüssen einem Zuschlag für den Netzanschlusskasten. Zusätzlich wird ein Baukostenzuschuss berechnet. Nach Ihrem Antrag erhalten Sie eine genaue Kostenaufstellung.

Für Strom während der Bauzeit beantragt Ihr Elektroinstallateur einen Baustromzähler (Baustromkasten) in der Nähe Ihres Bauplatzes.

Für Wasser können Sie bei den Stadtwerken Münster ein Standrohr ausleihen.

Auf Ihrem Grundstück können Sie den Tiefbau selbst beauftragen. Die Kosten für die Eigenleistung werden bei der Berechnung berücksichtigt. Die Verlegung des Netzanschlusses selbst darf aber nur der Netzbetreiber durchführen.

Ja, Strom, Erdgas und Wasser können gleichzeitig verlegt werden, wenn Sie dies im Antrag angeben. Die Mehrfachverlegung wird bei den Kosten berücksichtigt.

Für Abwasser und Entwässerung ist die Stadt Münster zuständig.

  • Die Leitung sollte möglichst gerade verlaufen.
  • Leitungen dürfen nicht mit Gebäuden überbaut werden.
  • Leitungen dürfen nicht im Arbeitsbereich liegen.
  • Prüfen Sie vorher, ob schon Leitungen verlegt sind – dazu können Sie unsere Planauskunft nutzen.

Planen Sie die Leitungen am besten mit uns zusammen, damit es später keine Probleme gibt.

Was solten Sie bei der Bauplanung darüber hinaus beachten?

Der Netzanschlussraum muss vor den Anschlussarbeiten fertig sein. Er soll abschließbar, frostfrei und gut zugänglich sein. Der Raum sollte möglichst nahe an der straßenseitigen Hauswand liegen, damit die Leitungen günstiger verlegt werden können.

Unsere Fachleute bestimmen den Verlauf der Netzanschlussleitungen. Ihre Wünsche werden so gut wie möglich berücksichtigt. Leitungen dürfen aber nicht überbaut werden. Wenn Sie Probleme mit der Gestaltung Ihres Grundstücks haben, sprechen Sie uns bitte an, damit keine Sicherheitsrisiken entstehen. Der Bereich der Leitungen muss frei von Gerüsten, Bauschutt oder Containern sein.

Ja, ein Fachbetrieb oder Sie als Besitzer können einen Antrag auf Umlegung über unser Netzanschlussportal stellen. Wir übernehmen die Planung und erstellen ein Angebot. Dies können Sie über unser Portal bequem annehmen. Nach der Annahme des Angebots gilt der Antrag als beauftragt. Ab diesem Punkt wird dem Vorhaben ein konkreter Ansprechpartner zugeordnet.

Nein, Netzanschlussleitungen dürfen nicht mit Gebäuden oder Pflanzen überbaut werden. Planen Sie deshalb keine Garagen, Außentreppen, Gartenlauben, Teiche oder Hecken über den Leitungen.

Die Leitungen liegen meist in der Straße oder im Gehweg und müssen dort freigelegt werden, damit der Anschluss hergestellt werden kann.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Anschlussraum abschließbar und die Wände fertig sein. Schlechtes Wetter oder Hindernisse können die Arbeiten verzögern.

Wenn Sie den Tiefbau selbst machen, sprechen Sie das vorher mit uns ab. Die Maße für den Graben müssen eingehalten werden. Das ausgehobene Erdreich darf nur auf einer Seite und mit Abstand zum Grabenrand gelagert werden. Für Eigenleistungen übernehmen wir keine Haftung.

  • Wasserbereich: 100 – 150 cm
  • Erdgasbereich: 80 – 150 cm
  • Strombereich: 60 – 150 cm
  • Wärmebereich: 80 – 150 cm
  • Telekommunikation: 60 - 80 cm

Geringere oder größere Tiefen und auch seitliche Planabweichungen sind aus verschiedenen Gründen möglich.

Der Raum muss trocken, belüftet, frostfrei und nicht wärmer als 30 Grad sein. Er sollte möglichst zur Straße hin liegen, damit die Leitungen kürzer und günstiger sind.

Kellerräume sind oft feucht. Um Schäden zu vermeiden, gibt es die DIN 18195-6. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns, wenn Ihr Haus eine solche Abdichtung braucht.

  • Der Netzanschlussraum oder das Gebäude muss abschließbar sein, damit niemand unbefugt Zutritt zum Netzanschluss hat.
  • Die Wände sollten verputzt sein.
  • Alle Leitungen sollten in einer Trasse verlaufen.
  • Die Trasse muss frei sein, auch während der Bauzeit (achten Sie auf Baugerüste).

Denken Sie daran, alle Anmeldungen rechtzeitig online zu machen.

Nein, eine spätere Überbauung oder das Pflanzen von tiefwurzelnden Pflanzen wie Bäumen oder Sträuchern im Bereich der Anschlussleitung ist nicht erlaubt.

Deshalb sollten bei der Planung der Leitungsführung bereits Gebäude oder Außenanlagen wie Garagen, Carports, Gartenhäuschen, Terrassen oder Müllplätze berücksichtigt werden. Die Hauseinführung sollte nicht unter Hauseingängen liegen, und zu Lichtschächten muss ein seitlicher Abstand von mindestens 80 cm eingehalten werden.