Begriffsklärungen
Verteilnetze sind zum Beispiel die Leitungen, über die Strom, Gas oder Telefon zu Ihnen nach Hause kommen. Solche Netze sind Beispiele für „natürliche Monopole“, das heißt: Es gibt meistens nur einen Netzbetreiber, weil es wirtschaftlich keinen Sinn macht, mehrere Leitungen parallel zu verlegen.
Deshalb gibt es Gesetze, die regeln, dass der Betrieb dieser Netze unabhängig von Firmen ist, die Strom oder Gas verkaufen, oder die Energie herstellen. Außerdem unterstehen diese Netzbetreiber einer besonderen Kontrolle durch staatliche Behörden, wie die Bundesnetzagentur.
Die Firmen, die Strom oder Gas an Kunden verkaufen, zum Beispiel Stadtwerke oder andere Anbieter, sollen bei der Nutzung des Netzes gleichbehandelt werden. Das heißt, sie zahlen Netzentgelte, als ob es einen echten Wettbewerb geben würde – auch wenn es in der Praxis nur einen Netzbetreiber gibt.
Die Kosten, die der Netzbetreiber für den Betrieb des Netzes hat, werden von einer staatlichen Behörde geprüft. Diese vergleicht, wie viel die Netzbetreiber ausgeben und legt fest, wie viel Geld sie insgesamt verdienen dürfen. So sollen die Netzentgelte, die letztlich in den Strom- und Gaspreisen stecken, nicht zu hoch werden und im besten Fall sogar sinken.
Bilanzkreise kann man sich vorstellen wie virtuelle Konten für Energiemengen. Sie sorgen dafür, dass Energielieferanten wirklich nur so viel Strom oder Gas verkaufen oder liefern, wie sie auch tatsächlich an den Energiemärkten eingekauft oder selbst produziert haben.
Die Leistungsbilanz – also das Gleichgewicht zwischen der Energie, die verbraucht wird (Entnahmen), und der Energie, die eingespeist wird – muss im Viertelstundentakt genau ausgeglichen sein. Dafür ist der sogenannte Bilanzkreisverantwortliche zuständig. Er fasst alle Energiestandorte, die bei ihm angemeldet sind (das sind oft viele Teilnehmer), zusammen, rechnet sie gegeneinander auf und macht eine Abrechnung.
Außerdem erstellt er Vorhersagen, wie viel Energie seine Kunden am nächsten Tag voraussichtlich verbrauchen werden.
Die Amprion GmbH sorgt innerhalb ihrer Regelzone – zu der auch das Netzgebiet der Stadtnetze Münster GmbH gehört – dafür, dass alle Abweichungen zwischen Verbrauch und Einspeisung ausgeglichen werden. Dafür wird zusätzliche Erzeugung oder Einsparung von Strom durch bestimmte Kraftwerke aktiviert (das nennt man Regelleistung).
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskundinnen und -kunden in einem bestimmten Netzgebiet mit Strom oder Gas versorgt. In Münster sind das die Stadtwerke Münster.
Der Grundversorger sorgt dafür, dass Kundinnen und Kunden mit Energie zu festgelegten Preisen versorgt werden – vor allem dann, wenn kein anderer Lieferant gewählt wurde. Das gilt auch, wenn jemand vergessen hat, einen Vertrag abzuschließen, aber trotzdem Strom oder Gas verbraucht.
In solchen Fällen entsteht automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger, auch wenn man das nicht ausdrücklich sagt.
Bei Stromheizungen ist es wichtig, die tatsächliche oder vorhergesagte Außentemperatur bei der Energiemenge, die eingekauft wird, zu berücksichtigen. Dafür gibt es sogenannte temperaturabhängige Lastprofile. Diese werden täglich an die erwartete Temperatur angepasst.
Durch diese temperaturabhängige Art der Planung wird sichergestellt, dass Abweichungen in der Leistung und Menge der Energie in einem überschaubaren Bereich bleiben. So können Netzbetreiber die Situation gut kontrollieren und Lieferanten besser planen.
Lastprofile zeigen, wie viel Strom Haushalts- und Gewerbekundinnen und -kunden ungefähr alle 15 Minuten verbrauchen. Sie helfen den Energie-Lieferanten, die richtige Menge Strom einzukaufen.
Mit Lastprofilen kann man den Stromverbrauch vorhersagen und planen, damit zu jeder Zeit genug Strom für die Kunden und Kundinnen im Netz zur Verfügung steht.
Die BNetzA (Bundesnetzagentur) ist eine eigenständige Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Ihre Aufgabe ist es, den Wettbewerb und die Liberalisierung in verschiedenen Netzmärkten zu fördern, zum Beispiel bei Telefon, Post, Bahn sowie Strom und Gas.
Im Energiesektor übernimmt die Bundesnetzagentur wichtige Aufgaben wie:
- Die Kontrolle und Genehmigung der Netzentgelte (das sind die Gebühren für die Nutzung der Netze)
- Die Sicherstellung, dass alle Energieunternehmen fairen und gleichen Zugang zu den Netzen bekommen
Energieversorgungsunternehmen mit weniger als 100.000 Kundinnen und Kunden sowie Netze, die nur in einem Bundesland liegen, werden dagegen von den jeweiligen Landesbehörden geregelt.
Infrastrukturen wie das Strom- und Gasnetz sind natürliche Monopole und deshalb an gesetzliche Regeln gebunden. „Netzzugang“ bedeutet, dass alle, die das Strom- oder Gasnetz nutzen wollen, dies ohne Benachteiligung dürfen.
Der Netzbetreiber muss dafür sorgen, dass die Bedingungen, Musterverträge und Preise öffentlich zugänglich sind.
Der Netzanschluss ist der tatsächliche Anschluss Ihres Hauses an das Netz. Die Anschlussnutzung bedeutet, dass Sie das Netz nutzen können, um mit Energie versorgt zu werden.
Mehr Informationen zur Regulierung finden Sie in unserer FAQ „Regulierung – was ist das eigentlich?“.
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