So verwandeln Sie Sonnenschein in Solarstrom
Photovoltaikanlagen und Speicher sicher anschließen
Sie wollen mit einer Photovoltaikanlage Strom selbst erzeugen und vielleicht noch einen Batteriespeicher integrieren?
Eine gute Idee, die Geld spart und die Umwelt schont.
Gemeinsam ans Ziel
Mit einer Photovoltaikanlage erzeugen Sie selbst Strom und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und Ihren Geldbeutel. Das geht nicht ganz ohne Bürokratie. Dabei sind wir jedoch an Ihrer Seite und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum endgültigen Betrieb Ihrer Anlage.
So erhalten Sie Schritt für Schritt den Anschluss für Photovoltaikanlage und Batteriespeicher:
2. Prüfen & genehmigen
3. Zählereinbau für Messung
4. In Betrieb genommene PV-Anlage registrieren
5. Vertrag & Vergütung
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie eine Photovoltaikanlage und/oder einen Speicher installieren und ans Stromnetz anschließen wollen. Dafür nutzen Sie bitte unser Kundenportal bzw. als Elektriker under Installateurportal. Welche Dokumente für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen. Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir Ihnen im Vorfeld einen Elektriker zu konsultieren und sich hier beraten zu lassen, welche individuellen Möglichkeiten Sie haben.
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Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 800 VA (Balkonkraftwerke oder Plug-in Photovoltaikanlagen)
Alle notwendigen Informationen zur Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage finden sie hier.
Photovoltaikanlagen bis 135 kW
- Lageplan mit genauer Kennzeichnung der Erzeugungsanlage (Maßstab 1:500 oder 1:1.000)
- Einpoliger Übersichtsschaltplan ab Hausanschlusskasten gemäß VDE-AR-N 4105 (vom beauftragten Elektrofachbetrieb)
- Bei Wandlermessung zusätzlich: allpolige Darstellung und Aufbauplan
- Technisches Datenblatt der geplanten Solarmodule (vom Hersteller)
- Technisches Datenblatt des geplanten Wechselrichters (vom Hersteller)
- Einheitenzertifikat für die Erzeugungseinheit gemäß VDE-AR-N 4105
- Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) gemäß VDE-AR-N 4105
- Bescheinigung für die Unbedenklichkeit der selbsttätig wirkenden Freischaltstelle für den/die Wechselrichter gemäß DIN VDE 0126-1
- Erklärung des Herstellers zur Konformität für den/die Wechselrichter
- Anmeldung der Inbetriebsetzung (Zählerantrag Strom) für den Wechsel des Übergabezählers (vom beauftragten Elektrofachbetrieb)
Anmeldung für Photovoltaikanlagen bis 135 kW
Photovoltaikanlagen ab 135 kW
- Lageplan mit genauer Kennzeichnung der Erzeugungsanlage (Maßstab 1:500 oder 1:1.000)
- weitere Unterlagen nach individueller Absprache
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Sonstige Erzeugungsanlagen bis 135 kW
- Einpoliger Übersichtsschaltplan ab Hausanschlusskasten gemäß VDE-AR-N 4105 (vom beauftragten Elektrofachbetrieb)
- Bei Wandlermessung zusätzlich: allpolige Darstellung und Aufbauplan
- BAFA-Bescheinigung (bei Kraft-Wärme-Kopplung oder Blockheizkraftwerk
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Sonstige Erzeugungsanlagen ab 135 kW
- Lageplan mit genauer Kennzeichnung der Erzeugungsanlage (Maßstab: 1:500 oder 1:1000)
- BAFA-Bescheinigung (bei Kraft-Wärme-Kopplung oder Blockheizkraftwerk)
- Weitere Unterlagen nach individueller Absprache
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Ab dem 01.02.2025 ist die Nutzung des Zentralen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) verpflichtend.
Hersteller von Einheiten oder Komponenten für elektrische Erzeugungsanlagen sind ab dem 01.02.2025 verpflichtet, die ihnen ausgestellten Einheiten- und/oder Komponentenzertifikate in ZEREZ zu registrieren. Ebenso sind die Netzbetreiber ab dem 01.02.2025 verpflichtet, beim Anschluss von Energieerzeugungsanlagen an das elektrische Netz nur noch die Registernummern (ZEREZ-ID) aus dem ZEREZ Register zu verwenden. Im Anmeldeprozess der Eigenerzeugungsanlage wird bei der Stadtnetze Münster GmbH die ZEREZ-ID abgefragt.
Das Register ist unter www.zerez.net einzusehen.
Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, prüfen wir Ihre Anmeldung. Bei Anlagen mit einer Generatorleistung bis 30 kWₚ erhalten Sie binnen eines Monats ein Genehmigungsschreiben per E-Mail. Bei Anlagen größer als 30 kWₚ planen Sie dafür bitte acht Wochen ein. Falls erforderliche Unterlagen bei der Anmeldung fehlen, fordern wir diese im Rahmen des Genehmigungsschreibens nach.
Im Zuge der Netzanschlussgenehmigung fordern wir Sie per E-Mail auf, sich in unserem Kundenportal anzumelden. Hier erfragen wir Ihre vollständigen Kundendaten, sowie alle relevanten Daten zur Auszahlung der Einspeisevergütung.
Spätestens wenn Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb ist, müssen Sie diese innerhalb eines Monats der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Wir empfehlen die Anlage bereits im Vorfeld hier anzumelden und den Status auf „In Planung“ zu setzen, nach Inbetriebnahme können Sie den Status auf „In Betrieb“ ändern und das Inbetriebnahmedatum angeben.
aben Sie neben der Photovoltaikanlage auch einen Speicher installiert, so müssen Sie diesen Speicher ebenfalls im Marktstammdatenregister registrieren.
Hinweis zum MaStR:
- Sie registrieren die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der BNetzA. Als Bestätigung erhalten Sie ein pdf-Dokument.
- Die Registrierungsnummer geben Sie in unserem Kundenportal bei Ihren Kundendaten an.
- Für die Auszahlung der Einspeisevergütung ist die Registrierung im Marktstammdatenregister zwingend erforderlich.
Den Einbau bzw. Wechsel des Zählers veranlasst Ihr Elektroinstallateur über unser Netzanschlussportal. Dies geschieht, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und diese geprüft sowie freigegeben sind.
Wichtiger Hinweis
Durch die am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurden Änderungen im EEG 2023 vorgenommen. Diese betreffen insbesondere § 9 EEG 2023 und haben Auswirkungen auf EEG-Anlagenbetreiber sowie konzessionierte Elektrofachunternehmen.
Regelungen für Neuanlagen
Neuanlagen sind alle Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden oder werden. Betreiber dieser Erzeugungsanlagen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Einrichtungen den Anforderungen des Netzbetreibers entsprechen.
Bis zum Einbau eines iMSys und einer Steuerungseinrichtungen (SteuE) sowie der erstmaligen erfolgreichen Testung der Ansteuerbarkeit durch den Netzbetreiber muss der Anlagenbetreiber folgende technische Einrichtungen gemäß § 9 Abs. 2 EEG 2023 installieren:
- ≥ 100 kW: Sichtbarkeit und Fernsteuerbarkeit z.B. durch Fernwirkanlage
- ≥ 25 kW bis < 100 kW: Fernsteuerbarkeit z.B. via Funkrundsteuerempfänger UND Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung am Netzverknüpfungspunkt
- < 25 kW: Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung am Netzverknüpfungspunkt
Photovoltaikanlagen gibt es in mehreren Varianten:
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Aufdachanlagen, die je nach Art des Daches per Schrägdach- oder Flachdachmontage angebracht werden
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Indachanlagen, die vor allem bei Neubauten möglich sind
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Balkon- und Terassenanlagen
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Anlagen auf Garagen und Carports

Wichtig bei der Installation
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Förderungen bereits vor der Installation beantragen und genehmigen lassen.
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Den Standort der PV-Anlagen sorgfältig auswählen und prüfen (Ausrichtung, evtl. Beschattungen, ggf. Tragfähigkeit des Dachs sowie Neigungswinkel prüfen etc.). Sehr hilfreich ist dabei das Solarkataster der Stadt Münster.
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Neben dem Kauf einer Anlage ist die Miete möglich.
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Die Installation muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Unser Installateurverzeichnis hilft Ihnen weiter.
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Vor der Inbetriebnahme bitte anmelden. Das passende Dokument bekommen Sie per Download.
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Einspeisevergütungen sind steuerpflichtig. Sprechen Sie darüber ggf. mit Ihrem Steuerberater.
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Für PV-Anlagen ist meist eine separate Versicherung erforderlich.

Einspeisen von Strom aus PV-Anlage
Überschüssiger Solarstrom lässt sich einspeisen. Was dazu nötig ist, erfahren Sie hier – vom Einspeisevertrag bis zur Abrechnung der Einspeisevergütung.
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