Was leistet das Balkonkraftwerk?

Richtig Strom erzeugen mit dem eigenen Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke, oft auch Mini-Solaranlage, Stecker-PV-Anlage oder Plug & Play-Solaranlage genannt, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Die Module erzeugen elektrischen Strom aus Sonnenlicht und werden einfach mit dem Stromkreis in der Wohnung verbunden.

Der Strom fließt dann direkt vom Balkon beispielsweise zum Fernseher, zum Kühlschrank oder zur Waschmaschine. Das spart Kosten, denn Sie beziehen weniger Strom aus dem öffentlichen Netz. Falls die Energie aus dem Balkonkraftwerk für den Betrieb der Haushaltsgeräte nicht reicht, fließt Strom vom Energieversorger einfach aus dem Netz dazu.

Wichtige Änderungen ab dem 16.05.2024 - Solarpaket 1

Sie haben sich zum Kauf eines Balkonkraftwerks entschieden. Hiermit tragen Sie dazu bei, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Mit dem Solarpaket 1 ändert sich das Meldeverfahren beim Netzbetreiber für Balkonkraftwerke mit einer Leistung kleiner 2 kWp.

Wie ist zu verfahren?

1. Sie melden Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) an. Bitte geben Sie im Register Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Ebenso ist die Angabe der Stromzählernummer erforderlich. Bitte halten Sie diese Daten griffbereit. Detaillierte Informationen finden Sie hierzu unter www.marktstammdatenregister.de.

2. Nach Registrierung im MaStR und Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage werden wir uns innerhalb von vier Monaten, zwecks Terminierung eines Zählerwechsel, bei Ihnen melden. Der Wechsel Ihrer bisherigen Messeinrichtung auf einen Zwei-Richtungszähler ist zwingend erforderlich damit die eingespeisten Energiemengen messtechnisch erfasst werden.

Wesentliche Neuerungen zur Anmeldung

Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket 1, werden wir ausschließlich die Registrierungsdaten aus dem MaStR verwenden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber Stadtnetze Münster GmbH ist nicht mehr erforderlich. Bisher eingereichte Daten, welche uns vor dem Inkrafttreten des Solarpaket 1 vorgelegt wurden, werden wir nach dem alten Genehmigungsverfahren bearbeiten.

Balkonkraftwerke, die nach Inkrafttreten des Solarpaket 1 in Betrieb genommen werden, bearbeiten wir ausschließlich nach dem neuen Verfahren der Registrierung im MaStR.

Was ist noch zu beachten?

Die Wechselrichterleistung Ihres Balkonkraftwerks darf eine Leistung von 0,8 kW (800 Watt) nicht überschreiten.

Sie erhalten von uns keine Einspeisevergütung, da der Gesetzgeber einen gesetzlichen Vergütungsverzicht erklärt („unentgeltliche Abnahme“).

Für die Erfassung der Einspeisemengen erhalten Sie Anfang Dezember eine Ableseaufforderung für den Zwei-Richtungszähler von uns. Bitte teilen Sie uns die angeforderten Zählwerte dann zum 31.12. eines Jahres mit. Nutzen Sie gerne hierzu unsere Onlineerfassung unter www.stadtnetze-muenster.de.

Sechs Fakten zu Strom vom Balkon

Das kleine Kraftwerk besteht meist aus ein oder zwei Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter. Je nach Ausstattung kommen weitere Bauteile hinzu. Das Standard-Solarmodul ist etwa 1,00 x 1,70 Meter groß und liefert eine Nennleistung von ca. 350 – 400 Watt.

Der Wechselrichter wandelt Gleichstrom, den das Solarmodul aus Sonnenlicht generiert, in Wechselstrom um. Der wiederum ist für Haushaltsgeräte geeignet. Dabei darf die Anschlussleistung des Wechselrichters 800 Watt nicht überschreiten. Die Verbindung zum Stromnetz erfolgt über ein Kabel mit einer speziellen Steckverbindung.

Die Anlage produziert in der Regel genug Strom, um an sonnigen Tagen einen wesentlichen Teil des Energiebedarfs eines Haushalts zu decken.

Konkret liefert das Standardsolarmodul mit 400 Watt Leistung etwa 340 Kilowattstunden Strom pro Jahr, wenn es verschattungsfrei montiert ist. Verbrauchen Sie den Strom direkt in ihrem Haushalt, reduziert sich ihr Strombezug etwa um diese Menge. Das bedeutet zum Beispiel: Herd, Kühlschrank und Spülmaschine sind im Normalfall weitgehend versorgt.

Wirtschaftlich betrachtet ist die Anschaffung eines Balkonkraftwerks durchaus interessant: Aktuell kostet es in etwa 700 Euro. Bei einer Jahresleistung von 340 Kilowattstunden und einem rechnerischen Preis von 40 Cent je Kilowattstunde, sparen Sie etwa 130 Euro jährlich. Damit hat sich eine Anlage, die gut 20 Jahre funktionieren kann, rasch amortisiert. Außerdem leisten Sie Ihren Beitrag zur Energiewende und werden sensibler für Ihren Stromverbrauch.

1. Sie melden Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) an. Bitte geben Sie im Register Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Ebenso ist die Angabe der Stromzählernummer erforderlich. Bitte halten Sie diese Daten griffbereit. Detaillierte Informationen finden Sie hierzu unter www.marktstammdatenregister.de.

2. Nach Registrierung im MaStR und Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlagen werden wir uns innerhalb von vier Monaten, zwecks Terminierung eines Zählerwechsels, bei Ihnen melden. Der Wechsel Ihrer bisherigen Messeinrichtung auf einen Zwei-Richtungszähler ist zwingend erforderlich damit die eingespeisten Energiemengen messtechnisch erfasst werden.

Balkonkraftwerke sind für den Eigenverbrauch gedacht und nicht für die Netzeinspeisung. Trotzdem kann Strom ins Netz fließen. Das ist technisch kein Problem und erlaubt ist es auch. Voraussetzung dafür ist ein Wechselrichter, der die VDE-AR-4105 erfüllt und maximal 800 Watt Ausgangsleistung (AC-Leistung) hat.

Ein herkömmlicher Stromzähler könnte durch den Strom aus heimischer Produktion rückwärtslaufen. Deshalb ersetzen wir ihn als grundzuständiger Messstellenbetreiber kostenfrei durch den Zwei-Richtungszähler. Dieser moderne elektronische Zähler hat zwei Zählrichtungen – Strombezug aus dem Netz und Rückspeisung ins Netz.

Den Zählerwechsel brauchen Sie uns nicht separat mitteilen. unser Partnerunternemen SmartOptimo meldet sich wegen des notwendigen Zählertermins bei Ihnen.

Eine Frau genießt die Aussicht von ihrem grün bepflanzten Balkon, während sie an ihrem Laptop arbeitet. | © Westend61 / Mareen Fischinger

Balkonkraftwerke: Was ist erlaubt, worauf muss ich achten?

Die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 erlaubt es in Deutschland seit Mai 2018 ein Balkonkraftwerk in den Stromkreis des Endverbrauchers zu integrieren. Für den Anschluss ist ausschließlich ein spezieller Stecker (siehe Frage 2) oder eine feste Installation erlaubt.

Nein! Stattdessen müssen Sie eine spezielle Energiesteckdose verwenden. Balkonkraftwerke mit Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nämlich nicht erlaubt.
 

Bitte beachten Sie außerdem: Schließen Sie keinesfalls steckerfertige PV-Anlagen mittels einer Mehrfach-Verteilersteckdose an einer Haushaltssteckdose an. Dies kann die Stromleitung überlasten und einen Brand verursachen.

Ja, wir empfehlen jedoch vor der Inbetriebnahme zu klären, ob die Leitung und Absicherung in Ihrer Elektroinstallation ausreichen. Dazu ist eine fachmännische Prüfung erforderlich. Nur so können Sie eine Überlastung ausschließen. Dabei kann es erforderlich sein, die verwendete Sicherung gegen eine kleinere Sicherung auszutauschen sowie eine spezielle Energiesteckdose einzubauen. Ist diese jedoch vorhanden, können Sie das Stecker-Solargerät selbst in Betrieb nehmen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Erzeugungsnalage im Marktstammdatenregister registriert wird. Nähere Einzelheiten finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.

Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und staatliche Organe haben mit dem Marktstammdatenregister ein Instrument, um die Strom- und Gasversorgung zuverlässig abzustimmen.

Gemäß VDE-AR-N 4105 Abschnitt 5.5.3 ist die maximale Wechselrichter-Scheinleistung SAmax der Erzeugungsanlage relevant. Diese Leistung wird in VA (Voltampere) angegeben. Die maximale Modulleistung hingegen wird als Wp (Watt peak) ausgewiesen.

Mit der Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister wird automatisch die Prüfung, ob der Zähler getauscht werden muss, angestoßen. Alle möglichen weiteren Schritte übernehmen Netz- und Messstellenbetreiber eigenständig.

Eine moderne Messeinrichtung (Zweirichtungszähler) stellt sicher, dass der eigene Stromverbrauch und die durch die steckerfertige PV-Anlage erzeugte Energie separat voneinander und eichrechtskonform gemessen werden können.

Die gesetzliche Frist zum Zählertausch beträgt 4 Monate, innerhalb dieser Frist werden wir Ihren Zähler kostenfrei austauschen. Bei der Inbetriebnahme der Anlage muss ein Zweirichtungszähler noch nicht vorhanden sein.

Nach der Registrierung Ihres neuen Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister dürfen Sie die Anlage in Betrieb nehmen und auch den überschüssigen Strom in unser Netz einspeisen.

Das könnte Sie auch interessieren