Was leistet die Mini-Solaranlage?

Richtig Strom erzeugen mit dem eigenen Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke, oft auch Mini-Solaranlage, Stecker-PV-Anlage oder Plug & Play-Solaranlage genannt, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Die Module erzeugen elektrischen Strom aus Sonnenlicht und werden einfach mit dem Stromkreis in der Wohnung verbunden.

Der Strom fließt dann direkt vom Balkon beispielsweise zum Fernseher, zum Kühlschrank oder zur Waschmaschine. Das spart Kosten, denn Sie beziehen weniger Strom aus dem öffentlichen Netz. Falls die Energie aus der Mini-Solaranlage für den Betrieb der Haushaltsgeräte nicht reicht, fließt Strom vom Energieversorger einfach aus dem Netz dazu.

Sechs Fakten zu Strom vom Balkon

Das kleine Kraftwerk besteht meist aus ein oder zwei Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter. Je nach Ausstattung kommen weitere Bauteile hinzu. Das Standard-Solarmodul ist etwa 1,00 x 1,70 Meter groß und liefert eine Nennleistung von ca. 350 – 400 Watt.

Der Wechselrichter wandelt Gleichstrom, den das Solarmodul aus Sonnenlicht generiert, in Wechselstrom um. Der wiederum ist für Haushaltsgeräte geeignet. Dabei darf die Anschlussleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreiten. Die Verbindung zum Stromnetz erfolgt über ein Kabel mit einer speziellen Steckverbindung.

Die Anlage produziert in der Regel genug Strom, um an sonnigen Tagen einen wesentlichen Teil des Energiebedarfs eines Haushalts zu decken.

Konkret liefert das Standardsolarmodul mit 400 Watt Leistung etwa 340 Kilowattstunden Strom pro Jahr, wenn es verschattungsfrei montiert ist. Verbrauchen Sie den Strom direkt in ihrem Haushalt, reduziert sich ihr Strombezug etwa um diese Menge. Das bedeutet zum Beispiel: Herd, Kühlschrank und Spülmaschine sind im Normalfall weitgehend versorgt.

Wirtschaftlich betrachtet ist die Anschaffung einer Mini-Solaranlage durchaus interessant: Aktuell kostet sie in etwa 700 Euro. Bei einer Jahresleistung von 340 Kilowattstunden und einem rechnerischen Preis von 40 Cent je Kilowattstunde, sparen Sie etwa 130 Euro jährlich. Damit hat sich eine Anlage, die gut 20 Jahre funktionieren kann, rasch amortisiert. Außerdem leisten Sie Ihren Beitrag zur Energiewende und werden sensibler für Ihren Stromverbrauch.

Das Minisolarkraftwerk müssen Sie bei uns anmelden. Das dafür notwendige Formular erhalten Sie per Download

Außerdem ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich.
 

Es sind also zwei Anmeldungen notwendig: Bei uns als zuständigem Stromnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur. Achten Sie bitte darauf, beide Male die gleichen technischen Daten einzutragen, etwa die Leistung und das Datum der Inbetriebnahme.

Balkonkraftwerke sind für den Eigenverbrauch gedacht und nicht für die Netzeinspeisung. Trotzdem kann Strom ins Netz fließen. Das ist technisch kein Problem und erlaubt ist es auch. Voraussetzung dafür ist ein Wechselrichter, der die VDE-AR-4105 erfüllt und maximal 600 Watt Ausgangsleistung (AC-Leistung) hat.

Ein herkömmlicher Stromzähler könnte durch den Strom aus heimischer Produktion rückwärtslaufen. Deshalb ersetzen wir ihn als grundzuständiger Messstellenbetreiber kostenfrei durch den Zwei-Richtungszähler. Dieser moderne elektronische Zähler hat zwei Zählrichtungen – Strombezug aus dem Netz und Rückspeisung ins Netz.

Den Zählerwechsel brauchen Sie uns nicht separat mitteilen. unser Partnerunternemen SmartOptimo meldet sich wegen des notwendigen Zählertermins bei Ihnen.

Eine Frau genießt die Aussicht von ihrem grün bepflanzten Balkon, während sie an ihrem Laptop arbeitet. | © Westend61 / Mareen Fischinger

Balkonkraftwerke: Was ist erlaubt, worauf muss ich achten?

Die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 erlaubt es in Deutschland seit Mai 2018 eine Mini-Solaranlage in den Stromkreis des Endverbrauchers zu integrieren. Für den Anschluss ist ausschließlich ein spezieller Stecker (siehe Frage 2) oder eine feste Installation erlaubt.

Nein! Stattdessen müssen Sie eine spezielle Energiesteckdose verwenden. Mini-Solaranlagen mit Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nämlich nicht erlaubt.
 

Bitte beachten Sie außerdem: Schließen Sie keinesfalls steckerfertige PV-Anlagen mittels einer Mehrfach-Verteilersteckdose an einer Haushaltssteckdose an. Dies kann die Stromleitung überlasten und einen Brand verursachen.

Ausgeschlossen ist es nicht, aber Sie müssen vorab klären, ob die Leitung und Absicherung in ihrer Elektroinstallation ausreichen. Dazu ist eine fachmännische Prüfung erforderlich. Nur so können Sie eine Überlastung ausschließen und die Brandgefahr unterbinden. Dabei kann es erforderlich sein, die verwendete Sicherung gegen eine kleinere Sicherung auszutauschen sowie eine spezielle Energiesteckdose einzubauen. Ist diese jedoch vorhanden und ein Zweirichtungszähler bereits installiert, können Sie das Stecker-Solargerät selbst in Betrieb nehmen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Erzeugungsnalage im Marktstammdatenregister registriert wird. Nähere Einzelheiten finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.

Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und staatliche Organe haben mit dem Marktstammdatenregister ein Instrument, um die Strom- und Gasversorgung zuverlässig abzustimmen. Gleichzeitig ist es für die Netzbetreiber leichter, bei Störungen im Netz rasch die Ursache zu ermitteln.

Gemäß VDE-AR-N 4105 Abschnitt 5.5.3 ist die maximale Wechselrichter-Scheinleistung SAmax der Erzeugungsanlage relevant. Diese Leistung wird in VA (Voltampere) angegeben. Die maximale Modulleistung hingegen wird als Wp (Watt peak) ausgewiesen.

Es kommt darauf an, welcher Zähler verwendet wird. Falls ein herkömmlicher Zähler installiert ist, muss er durch einen Zweirichtungszähler ersetzt werden. Es gibt verschiedene Gründe, warum dieser Zähler erforderlich ist.

Der wichtigste Grund ist: Bei der Einspeisung von Strom aus einer privaten PV-Anlage ins öffentliche Netz läuft der herkömmliche Zähler rückwärts. Das ist vergleichbar mit der Manipulation des Kilometerstands in einem Auto, bei der die tatsächliche Leistung vertuscht wird. Das kann zu einer Strafanzeige wegen Betrugs führen. Bei einer Plug & Play-Solaranlage würde der Messstellenbetreiber eine solche Anzeige erstatten. Außerdem verstößt das Rückwärtslaufen des Zählers gegen das Steuerrecht und gilt als Steuerbetrug. Selbst ein herkömmlicher Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre genügt nicht, um die ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Energiemenge zu messen. Ein Balkonkraftwerk muss also stets mit einem Zweirichtungszähler betrieben werden.

Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk fachgerecht installieren, müssen Sie sich wegen der Brandgefahr keine Sorgen machen. Dazu ist es wichtig, die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 einzuhalten. Sie definiert die Spezifikationen für die Leitungsdimensionierung, Sicherungen und Anschlussart.

Ein Zweirichtungszähler ist installiert und Sie haben Ihr Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur sowie dem örtlichen Netzbetreiber angemeldet? Ja, dann dürfen Sie Strom einspeisen.

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