Abrechnung

Bei Ihrer Anlage wurde der Zähler gegen einen intelligenten Messzähler (Smart Meter) ausgetauscht.

Diese Änderung haben wir jetzt auch in unserem Abrechnungssystem eingetragen.

Dafür erstellen wir eine Schlussrechnung zum Tag des Zählerwechsels. Alle Beträge, die bis zu diesem Tag bezahlt oder verrechnet wurden, nehmen wir im System zurück und erfassen sie als offene Forderung.

Gleichzeitig richten wir ab dem Wechseldatum den Einzug auf Ihre bestehende Kundennummer ein und erstellen einen neuen Zahlungsplan für die Abschläge.

Da die Abschläge immer am 15. eines Monats berechnet werden, kann es sein, dass Ihnen zu Beginn eine größere Summe ausgezahlt wird, die mehrere Abschläge zusammenfasst.

Danach bekommen Sie wie gewohnt monatlich Ihre Abschlagszahlungen.

Offene Forderungen aus der Schlussrechnung werden automatisch mit Ihrem neuen Guthaben für die Abschläge verrechnet.

Die Energiemengen ab dem Zählerwechsel bis zum 31. Dezember werden zu Beginn des nächsten Jahres bei der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Bei Ihrer Anlage soll der Steuersatz nachträglich geändert werden.

Dafür müssen die bisher erstellten Jahresabrechnungen mit Steueranteil zurückgenommen und als Schlussrechnung mit Steueranteil neu eingestellt werden. Alle bis zum Bearbeitungstag gezahlten oder verrechneten Beträge werden dabei im System zurückgebucht und als offene Forderung erfasst.

Danach wird eine neue Kundennummer ohne Steuer angelegt und der neue Abschlag ohne Steuer berechnet. Da die Abschläge immer am 15. eines Monats bezahlt werden, kann es sein, dass Sie zu Beginn eine größere Summe bekommen, die mehrere Abschläge zusammenfasst.

Wie gewohnt erhalten Sie danach die monatlichen Abschlagszahlungen.

Eine automatische Verrechnung der offenen Forderung aus der Schlussrechnung mit dem neuen Guthaben für die Abschläge findet nicht statt.

Der Baukostenzuschuss ist der Teil der Kosten, den der Eigentümer zahlen muss. Diese Kosten entstehen, wenn die örtlichen Strom- oder Gasnetze gebaut, aufgebaut oder verstärkt werden. Der Baukostenzuschuss wird extra berechnet und kommt zusätzlich zu den Kosten für den Hausanschluss. Er wird dem Eigentümer separat in Rechnung gestellt.

Konzessionsabgaben sind Gebühren, die Netzbetreiber an die Gemeinde zahlen, damit sie öffentliche Straßen und Flächen nutzen dürfen, um Versorgungsleitungen wie Strom-, Gas- oder Wasserleitungen zu verlegen und zu betreiben.

Die Netzentgelte zahlen Kundinnen und Kunden für die Nutzung der Gas- und Stromnetze. Mit diesen Entgelten werden Kosten wie Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Bau und Betrieb der Netze gedeckt. Die Netzentgelte sind Teil des Strom- und Erdgaspreises, den Kundinnen und Kunden an ihren Energielieferanten zahlen.

Hier finden Sie mehr Informationen zu Netzentgelten.

Für die erste Abrechnung wird anhand der Informationen im Kundendaten- und Inbetriebsetzungsblatt ein geschätzter Wert für die eingespeiste Energie berechnet.

Es gibt noch weitere offene Fragen?

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