Versorgungsnetz Strom
Die Stadtnetze Münster GmbH betreibt das Stromnetz verantwortungsvoll zum Wohle der Bürger in der Stadt Münster. Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen über unsere Verträge, Preisblätter und Veröffentlichungspflichten. Gerne informieren wir Sie über den Grundversorger in unserem Netzgebiet.
Allgemeine Bedingungen zum Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen
Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV), BGBl. I S. 2477 in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns bzw. der Stadtwerke Münster GmbH abgeschlossenen Netzanschlussverträge von Anschlussnehmern, welche aus der Niederspannung (Strom) beliefert werden.
Zusätzlich zu der NAV gelten seit dem 01.02.2007 die Ergänzenden Bedingungen der Stadtnetze Münster GmbH zur NAV.
Die gesamten Bedingungen sind auf diesen Seiten veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtnetze Münster GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
EEG
EEG Netzeinspeisemanagement
Durch die Novellierung des EEG gelten ab dem 01.01.2012 neue technische Anforderungen an Photovoltaikanlagen. Insbesondere der § 6 „Technische Vorgaben“ wurde im Rahmen der Novellierung erheblich erweitert.
Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt sind mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt können die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber wählen, ob sie ihre Anlage ebenfalls mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ausstatten oder ob sie die maximale Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 % der installierten Leistung begrenzen.
Die Regelung in § 6 Abs. 1 und 2 EEG 2012 gilt für alle PV-Anlagen, die ab dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen werden.
Für Anlagen, die vor dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden (sog. Bestandsanlagen), gelten gesonderte Übergangsregelungen.
Die Einzelheiten zur Umsetzung entnehmen Sie bitte unserer Broschüre „Anwendungshilfe zur Umsetzung der technischen Vorgaben nach § 6 EEG 2012 sowie zum Einspeisemanagement im Verteilernetz Strom der Stadtnetze Münster GmbH“ .
Redispatch 2.0
Aktuell werden durch Redispatch Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.
Die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) wurden im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABeG 2.0, Inkrafttreten am 17. Mai 2019) aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z.B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.
In Zukunft werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen.
Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.
Hier der Link zu unserem Übertragungsnetzbetreiber: https://www.amprion.net/
Netzzugang / Verträge
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag:
Netzanschlussvertrag:
Anschlussnutzungsvertrag:
Hier finden Sie unseren Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Bestellung eines Identifikators für eine Marktlokation innerhalb einer Kundenanlage
Zur Ermöglichung eines Lieferantenwechsels für die innerhalb von Kundenanlagen i. S. d. § 3 Nr. 24a bzw. 24b EnWG angeschlossenen Haushaltskunden wird eine Identifikationsnummer für die Marktlokation (früher Zählpunktbezeichnung) benötigt.
Einen derartigen Identifikator können Sie mit dem folgenden Formular bei der Stadtnetze Münster GmbH beantragen.
Bitte füllen Sie das bundeseinheitlich standardisierte Formular aus und senden es an die E-Mail-Adresse: netzabrechnung@stadtnetze-muenster.de
Netzentgelte
Preisblatt Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung ab 01.01.2013
Preisblatt Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung ab 01.01.2013
Veröffentlichungen
STROMKREISLÄNGEN | |
Freileitung: | |
Mittelspannung: | 1 km |
Niederspannung mit Hausanschlussleitungen: | 74 km |
Kabelleitungen:: | |
Hochspannung: | 1 km |
Mittelspannung: | 1.479 km |
Niederspannung mit Hausanschlussleitungen: | 3.134 km |
Installierte Leistung der Umspannebenen: | |
HS/MS: | 783.000 kVA |
MS/NS: | 659.672 kVA |
Anzahl der Entnahmestellen der Letztverbraucher: | |
HS/MS: | 2 Stück |
Mittelspannung: | 812 Stück |
Mittelspannung/Niederspannung: | 0 Stück |
Niederspannung: | 204.334 Stück |
Entnommene Jahresarbeit: | |
aus dem vorgelagerten Netz: entnommene Jahresarbeit | 757.171 MWh |
entnommene Jahresarbeit pro Netz- und Umspannebenen: | |
Mittelspannung | 518.779 MWh |
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung | 0 MWh |
Niederspannung | 609.128 MWh |
ALLGEMEINE ZAHLEN | |
Einwohner im Versorgungsgebiet: | |
Einwohner Münster: | 319.441 |
Quelle: Einwohnermeldeamt der Stadt Münster | |
Versorgungsgebiet Fläche: | |
Fläche Versorgungsgebiet: | 303 km² |
versorgte Fläche: | 90 km² |
Quelle: Stadt Münster für das Jahr 2022 |
Stand: 31.12.2022
Versorgungsgebiet Fläche – Grafik:
Jahreshöchstlast: | |
Jahreshöchstlast in der Mittelspannung: | 209 MW |
Zeitpunkt: | 17.01.2022, 12:00 Uhr |
Jahreshöchstlast in der Niederspannung: | 123 MW |
Zeitpunkt: | 14.12.2022, 18:45 Uhr |
Lastprofilkunden/Restlastkurve:: | |
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden | 503.718 MWh |
Höchstentnahmelast und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene: | |
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene | 757.171 MWh |
Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene | 180 MW |
Einspeisungen pro Spannungsebene: | |
Mittelspannung: | 135 MW |
Niederspannung: | 28 MW |
Stand: 31.12.2022
Zurzeit sind keine nennenswerten, kapazitätsrelevanten Maßnahmen vorgesehen.
Neben dem Betrieb, welche die Wartungen und Inspektionen der Leitungen und Anlagen durchführen, sowie einen Entstördienst, welcher sich 365 Tage und dabei 24 Stunden täglich um auftretende Stromnetzstörung kümmert, werden jährlich diverse Instandsetzungsmaßnahmen Zukunfts-, Ereignis- und Risikoorientiert vom Asset Management geplant und umgesetzt.
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV:
Aktualisierung der Veröffentlichungen der Hochlastzeitfenster, dass „die Zeitangaben immer den Endwert der Viertelstunde darstellen“.
Hier sehen Sie das Archiv der Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ab 2017.
Einbaugrenze für Lastgangzähler:
Der Grenzwert für die Anwendung des erweiterten analytischen Lastprofilverfahrens liegt gemäß § 12 (1) StromNZV bei einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 kWh.
Bei einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh oder einer außergewöhnlichen Benutzungsstruktur (z.B. Baustellen) sind grundsätzlich Lastgangzähler mit Fernabfrage erforderlich. Für die Fernabfrage hat der Kunde die notwendigen technischen Voraussetzungen, d. h. insbesondere einen extern anwählbaren Telefonanschluss, auf seine Kosten einzurichten und auf Dauer zu unterhalten.
Die Abrechnung der Jahres-Mehr- / Mindermengen wird – gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV – auf der Grundlage monatlicher Marktpreise mit den folgenden einheitlichen Preisen durchgeführt, die Arbeitspreise sind zu finden unter:
Mehr- und Mindermengenabrechnung (BDEW – externer Link)
Zurzeit bestehen keine Engpässe im Verteilnetz der Stadtnetze Münster GmbH.
Festlegung des Grundversorgers:
Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt.
Als Grundversorger Strom in unserem Netzgebiet bis zum 31.12.2024 haben wir das Unternehmen Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. Der Grundversorger ab dem 01.01.2025 wird zum 01.07.2024 ermittelt und zum 30.09.2024 an dieser Stelle veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Internetseiten des Grundversorgers.
Ausübung des Netzgeschäftes
Die Stadtnetze Münster GmbH stellt ihr Strom- und Gasverteilnetz im liberalisierten Energiemarkt ihren Netzkunden oder deren Lieferanten zur Verfügung.
EnWG und Verordnungen
Nachfolgend finden Sie das aktuelle Energiewirtschaftsgesetz
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011
Durch die Verlinkung zur Internetseite „Gesetze im Internet“ finden Sie die Netzentgeltverordnung Strom (StromNEV), Netzentgeltverordnung Gas (GasNEV), Netzzugangsverordnung Strom (StromNZV) sowie die Netzzugangsverordnung Gas (GasNZV).
Die Stadtnetze Münster GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber und stellt Ihnen den Messstellenbetreiberrahmenvertrag sowie das Kontaktdatenblatt zur Verfügung.
Summe der Netzverluste 2022: | |
Netzverluste | 35.151.653 kWh |
Prozentuale Verluste je Spannungsebene:: | |
HS/MS: | 0,46 % |
MS: | 0,73 % |
MS/NS: | 1,37 % |
NS: | 2,41 % |
Ausschreibung 2025
Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Festlegung zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie und zum Verfahren zur Bestimmung der Netzverluste den Rahmen für die Verlustenergiebeschaffung für Stromnetzbetreiber über 100.000 Kunden festgelegt (BK6-08-006). Die Stadtnetze Münster GmbH als Verteilnetzbetreiber schreibt zur Deckung des Bedarfes an Verlustenergie für das Jahr 2025 die Stromlieferung eines Fahrplanes aus. Der ausgeschriebene Fahrplan hat eine stündliche Granularität und ein Volumen von 37.000.000 kWh.
Der unten genannte Preis ist nicht der endgültige Beschaffungspreis. Dieser wird erst nach Ablauf des Zeitraums der Indexermittlung veröffentlicht. Auf dieser Seite wird lediglich der günstigste Angebotspreis für den Abwicklungsaufschlag C veröffentlicht.
Der Zuschlag erfolgte zum Preis von 2,49 Euro/MWh.
Die Angebotsabgabe war am 06.06.2022 im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich.
Mit Abgabe eines Angebotes wird der veröffentlichte Vertragstext verbindlich anerkannt. Er ist nicht verhandelbar.
Die folgenden Dateien enthalten die Allgemeinen Bedingungen und Verfahrenshinweise im Rahmen der Ausschreibung und den Vertrag zur Verlustenergiebeschaffung 2025. Die Teilnahme an der Ausschreibung ist u.a. mithilfe des hinterlegten Formblatts möglich. In der Excel-Datei ist der Fahrplan der Netzverluste 2025 enthalten.
Ausschreibung Verlustenergie für das Jahr 2024
Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Festlegung zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie und zum Verfahren zur Bestimmung der Netzverluste den Rahmen für die Verlustenergiebeschaffung für Stromnetzbetreiber über 100.000 Kunden festgelegt (BK6-08-006). Die Stadtnetze Münster GmbH als Verteilnetzbetreiber schrieb zur Deckung des Bedarfes an Verlustenergie für das Jahr 2024 die Stromlieferung eines Fahrplanes aus. Der ausgeschriebene Fahrplan hatte eine stündliche Granularität und ein Volumen von 38.004.090 kWh.
Der unten genannte Preis ist nicht der endgültige Beschaffungspreis. Dieser wird erst nach Ablauf des Zeitraums der Indexermittlung veröffentlicht. Auf dieser Seite wird lediglich der günstigste Angebotspreis für den Abwicklungsaufschlag C veröffentlicht. |
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Der Zuschlag erfolgte zum Preis von 3,11 Euro/MWh. |
Menge und Preis 2023 | |
Menge: | 35.707.503 kWh |
Preis: | 144,08 €/MWh |
Menge und Preis 2022 | |
Menge: | 36.051.569 kWh |
Preis: | 54,46 €/MWh |
Menge und Preis 2021 | |
Menge: | 38.460.914 kWh |
Preis: | 46,96 €/MWh |
Menge und Preis 2020 | |
Menge: | 40.615.690 kWh |
Preis: | 51,41 €/MWh |
Menge und Preis 2019 | |
Menge: | 39.594.853 kWh |
Preis: | 37,89 €/MWh |
Menge und Preis 2018, 3. Tranche: | |
Menge: | 13.514.241 kWh |
Preis: | 38,21 €/MWh |
Menge und Preis 2018, 2. Tranche: | |
Menge: | 13.514.241 kWh |
Preis: | 33,52 €/MWh |
Menge und Preis 2018, 1. Tranche: | |
Menge: | 13.514.241 kWh |
Preis: | 30,88 €/MWh |
Menge und Preis 2017, 3. Tranche: | |
Menge: | 13.741.796 kWh |
Preis: | 34,09 €/MWh |
Menge und Preis 2017, 2.Tranche: | |
Menge: | 13.741.796 kWh |
Preis: | 28,75 €/MWh |
Menge und Preis 2017, 1. Tranche: | |
Menge: | 13.741.796 kWh |
Preis: | 26,30 €/MWh |
Menge und Preis 2016, 3. Tranche: | |
Menge: | 14.648.124 kWh |
Preis: | 31,72 €/MWh |
Menge und Preis 2016, 2. Tranche: | |
Menge: | 14.648.124 kWh |
Preis: | 32,88 €/MWh |
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an unsere Stromnetze stark gestiegen. Die Gründe dafür liegen im Wesentlichen in den Zielen, die Deutschland sich gesetzt hat: den Umstieg auf erneuerbare Energien, das Erhalten einer hohen Versorgungssicherheit und die Verwirklichung des europäischen Binnenmarkts. Nachfolgend finden Sie hierzu unsere aktuellen Netzausbauplanung.