Private und öffentliche Ladeeinrichtungen sind gegenüber dem Netzbetreiber melde- bzw. genehmigungspflichtig.
Sie müssen Ihren Netzbetreiber über den geplanten Anschluss im Vorfeld informieren, um sicherzustellen, dass Ihr Netz- bzw. Hausanschluss und der Hausanschlusskasten die technischen Voraussetzungen für die geplante Ladeeinrichtung erfüllen.
Die Stadtnetze Münster stehen Ihnen bei der Anmeldung und Genehmigung zur Seite.
Leitfaden zur Anmeldung ihrer Ladeeinrichtung
Leistung Ihrer Ladeeinrichtung
Bei der Anmeldung von Ladeeinrichtungen wird gemäß DIN-VDE-AR 4100 grundsätzlich zwischen zwei Fällen unterschieden.
Ladeeinrichtungen bis 11 kW sind gegenüber dem Netzbetreiber meldepflichtig.
Für Ladeeinrichtungen über 11 kW benötigen Sie eine Zustimmung von Ihrem Netzbetreiber.
Für Sie macht dies zunächst keinen Unterschied. Wir benötigen von Ihnen in beiden Fällen:
- die ausgefüllte Anmeldung „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ und
- das technische Datenblatt des Herstellers
Die Anmeldung muss vom ausführenden Elektrofachbetrieb ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Schicken Sie uns die erforderlichen Unterlagen bitte per E-Mail an elektromobilitaet@stadtnetze-muenster.de
Im Anschluss daran, bekommen Sie von uns eine Rückmeldung per Mail, die den Eingang Ihrer Daten bestätigt.
Sie haben Fragen?
Sie haben weitere Fragen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail an elektromobilitaet@stadtnetze-muenster.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.