Abfrage und Aktualisierung Ihrer Kontaktdaten

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 30. März 2022 vorsorglich die Frühwarnstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Dies bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit uneingeschränkt gewährleistet. Diese vorsorgliche Maßnahme dient dazu, dass sich Unternehmen und Institutionen auf den Fall einer Lieferunterbrechung und mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können.

Als lokaler Netzbetreiber treffen auch wir Vorsorge und bitten um Ihre Mithilfe.

Sollten sich nachträglich Änderungen bei den von Ihnen angegebenen Daten ergeben, bitten wir um Mitteilung der erforderlichen Aktualisierungen.

Bestätigung

Ihre Kontaktdaten haben sich nicht geändert?
Bitte bestätigen Sie die Korrektheit Ihrer Daten im folgenden Formular.

Eingabe

Ihre Kontaktdaten haben sich geändert?
Bitte geben Sie Ihre geänderten Daten im folgenden Formular ein.

Häufige Fragen:

In der Frühwarnstufe ändert sich für Unternehmen zunächst nichts. Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit uneingeschränkt gewährleistet. Markteingriffe sind in der Frühwarnstufe nicht vorgesehen. Erst in der Notfallstufe (Stufe 3) können die lokalen Netzbetreiber vom vorgelagerten Netzbetreiber zu Maßnahmen angewiesen werden, die den Gasverbrauch reduzieren und das Gasnetz stabilisieren.

Wir nutzen die Frühwarnstufe, um die Kontaktdaten im Rahmen unserer Notfallvorsorge zu aktualisieren.

Nein, als lokaler Gasnetzbetreiber haben die Stadtnetze Münster keinen Einfluss auf die Definition der Kundengruppen.

Das Energiewirtschaftsgesetz definiert die Gruppe geschützter Kunden sehr genau. Dazu zählen unter anderem Haushaltskunden, grundlegende soziale Dienste  sowie Verbraucher, deren Gasbezug über standardisierte Lastprofile (SLP gemäß §24 GasNZV) gemessen werden als geschützte Kundengruppen. Dies ist vor allem der Fall bei kleineren und mittleren Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen.

Gewerbe- und Industrieunternehmen, deren Gasbezug mit registrierender Leistungsmessung (RLM) erfasst wird, werden automatisch von den lokalen Gasnetzbetreibern angeschrieben.

Wir aktualisieren ausschließlich die Kontaktdaten derjenigen Unternehmen, die nach den Kriterien des Notfallplans Gas von einer Abschaltung betroffen sein könnten. Dies betrifft vor allem Betriebe mit einem hohen Gasverbrauch, der Falle eines Engpasses gedrosselt würde. Wenn Sie kein Schreiben von uns erhalten haben, zählt Ihr Unternehmen nicht zu diesem Kreis.

Informationen vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.