Messstellenbetreiber

Die Stadtnetze Münster GmbH wird grundzuständiger Messstellenbetreiber und informiert an dieser Stelle über

moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, die die Digitalisierung der Energiewende ermöglichen .

Fakten

Das am 2.09.2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zur Digitalisierung der Energiewende sieht den Austausch bisheriger mechanischer Stromzähler gegen neue, digitale Zähler vor.

Die Stadtnetze Münster GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber in ihrem Netzgebiet, soweit nicht ein dritter Messstellenbetreiber diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.

Je nach Stromverbrauch bzw. Einspeiseleistung wird beim Einbau zwischen zwei Zählertypen unterschieden: der modernen Messeinrichtung oder dem intelligenten Messsystem (§29 MsbG).

  • Die moderne Messeinrichtung wird bei Stromkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden (kWh) und bei Erzeugungsanlagen bis zu einer Einspeiseleistung von 7 Kilowattpeak (kWp) eingebaut.
  • Bei Betrieben und großen Haushalten mit einem Verbrauch ab 6.000 kWh und bei Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung über 7 Kilowattpeak (kWp) wird das intelligente Messsystem zur Pflicht (§31 MsbG).

Das neue Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende zusammen mit dem Messstellenbetriebsgesetz ist aus der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz hervorgegangen und schreibt den Umbau der Messtechnik vor Ort vor. Die moderne Messeinrichtung arbeitet mit einem elektronischen Zählwerk und ist mit einem Display zur Anzeige der Energieverbräuche ausgestattet. Damit ist den Verbrauchern die Möglichkeit gegeben zu erkennen, wo und wann bestimmte Verbrauchsspitzen auftreten. Sie ist zu einem intelligenten Messsystem erweiterbar.

Das intelligente Messsystem erfasst den gesamten Stromverbrauch eines Kunden viertelstündlich genau, speichert diesen und versendet ihn mit Hilfe eines Telekommunikationszugangs an die beteiligten Marktpartner wie z.B. Netzbetreiber und Lieferanten. Daher wird bei einem intelligenten Messsystem ein manuelles Ablesen der Zählerstände in der Regel überflüssig.

Geplante Umsetzung

Die Stadtnetze Münster beginnt frühestens ab Oktober 2017 mit dem Einbau der neuen Stromzähler. Betroffene Kunden (Mieter und Eigentümer) werden von der Stadtnetze Münster GmbH drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel informiert. Zwei Wochen vor dem Zählertausch erhalten diese Kunden einen genauen Terminvorschlag. Dieser kann individuell angepasst werden.

Nach derzeitigem Stand sind folgende Mengen von einer Umrüstung betroffen:

  • ca. 175.000 Messstellen zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
  • ca. 15.000 Messstellen zum Umbau auf intelligente Messsysteme.

Kosten für unsere Kunden

Die gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen für die digitalen Zähler (siehe auch MsbG) entnehmen Sie dem auf unserer Internetseite veröffentlichten Preisblatt „Entgelte für Messstellenbetrieb“.

Der Bruttopreis für moderne Messeinrichtungen (bis 6.000 kWh Verbrauch oder 7 kWp Einspeiseleistung) beträgt sowohl für Verbraucher als auch für Einspeiser 20 €/a.
Die Preise für die intelligenten Messsysteme sind nach Jahresverbrauch und Einspeiseleistung gestaffelt (siehe Preisblatt, Gültigkeit bis zum 31.03.2023).

FAQ´s zum Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

Diese FAQs wurden unter Bezugnahme auf die aktuell gültigen Gesetze mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen zusammengestellt. Die Stadtnetze Münster GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte.

Die Grundlage für die Einführung ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Der Gesetzgeber ist ein Baustein um die Ziele der Energiewende erreichen.

Was ist das Ziel beim Einbau neuer Messsysteme?

Die Einführung intelligenter Messsysteme bildet die Voraussetzung zur Verbesserung der Energieeffizenz. Durch die neuen Messsysteme erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch.

Was sind moderne Messeinrichtungen und wie unterscheiden sie sich von herkömmlichen Zählern?

Moderne Stromzähler sind digital und veranschaulichen den Stromverbrauch besser. Die modernen Messeinrichtungen zeigen Tages-, Wochen- und Monatsverbräuche sowie die letzten 24 Verbrauchsmonate an.

Was bedeutet „Smart-Meter-Rollout“?

Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau von intelligenter Messtechnik (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) in allen deutschen Haushalten und Gewerbetrieben vor.

Bekommt jeder in Deutschland ein intelligentes Messsystem oder eine moderne Messeinrichtung?

Jeder in Deutschland bekommt bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Dies ist Vorgabe des Gesetzgebers und im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ geregelt. Das Gesetz ist im September 2016 in Kraft getreten.

Was unterscheidet die moderne Messeinrichtung vom intelligenten Messsystem?

Die modernen Messeinrichtungen werden nicht fernausgelesen, verfügen aber über ein digitales Display zur Ablesung der aktuellen Verbrauchsdaten.

Die intelligenten Messsysteme bestehen neben dem Zähler aus einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, einer Kommunikationseinhat für die Fernauslesung. Die Kommunikationseinheit entspricht den Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Wie funktionieren moderne Messeinrichtungen?

Eine moderne Messeinrichtung erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit, sendet aber keine Zählerstände nach außen. Nach wie vor wird der Zählerstand ein Mal pro Jahr durchuns, Ihren Messstellenbetreiber oder durch Sie selbst, abgelesen.Am Display der modernen Messeinrichtung können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate zeitraum-spezifisch eingesehen werden.

Wie funktionieren intelligente Messsysteme?

Neben einem intelligenten Zähler (sogenannter Basiszähler) verfügt ein intelligentes Messsytem über ein Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist unter anderem eine Kommunikationseinheit. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Es stellt eine „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar. Die Zählerstände werden automatisch, direkt und sicher an Ihren Energielieferanen, Ihren Netzbetreiber sowie Messstellenbetreiber gesendet.

Woran erkenne ich einen intelligenten Zähler?

Der Großteil der Kunden in Deutschland hat heute noch einen Ferrariszähler. Der Ferririszähler ist überlicherweise schwarz und verfügt über ein mechanisches Rollen-Zählwerk. Intelligente, elektronische Zähler haben ein digitales Display und sind meist grau oder weiß.

Wovon hängt es ab, ob ich ein intelligentes Messsystem oder eine moderne Messeinrichtung bekomme?

Kunden ab einem Jahresverbrauch größer als 6.000 kWh sollen ein intelligentes Messsystem erhalten. Ebenso dezentrale Erzeugungsanlagen mit einer Erzeugungsleistung größer 7 kWpeak. Kunden mit weniger Verbrauch sowie kleinere Erzeuger werden in der Regel mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.

Welcher Jahresverbrauch ist maßgelblich für die Zuordnung zu den zwei Einbaugruppen?

Der durchschnittliche Jahresverbrauch der vorangegangenen drei Kalenderjahre ist entscheidend für die Zuordnung.

Kann ich der Einbauverpflichtung widersprechen?

Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern auch, kann der Einbau von intelligenten Messsystemen nicht abgelehnt werden.

Habe ich die Möglichkeit zum freiwilligen Einbau intelligenter Messsysteme?

Ja, der Einbau auf freiwilliger Basis ist möglich.

Wann bekomme ich einen neuen Zähler?

Welcher Zähler, in welcher Straße, zu welchem Zeitpunkt umgebaut wird, wissen wir heute noch nicht. Doch auch für die rechtzeitige Information hat das Gesetz gesorgt. So wird ca. drei Monate vor dem geplanten Einbau darüber informiert, dass Ihr bisheriger Zähler gewechselt wird. Und ca. zwei Wochen vor dem Umbautermin erhalten Sie nochmals Post zur genauen Terminabstimmung.

Muss ich während der Installation zu Hause sein?

Ja, oder Sie stellen sicher, dass ein von Ihnen ernannter und verantwortlicher Erwachsener zu Hause ist, um den Installateur den Zugang zu ermöglichen.

Wie lange dauert die Installation?

Die Installation einer modernen Messeinrichtung wird in der Regel ca. 15 Minuten dauern. Bei der Installation eines intelligenten Messsystems sind weitere Schritte erforderlich. So sind Zeiten für die Verbindung des Netzwerks oder des Anschlusses mit einer Telefonanbindung zu berücksichtigen. Im Idealfall dauert die Installation dann ca. 45 Minuten.

Kommt es zu einem Stromausfall bei Umbau?

Alle Installationen werden von ausgebildeten Monteuren durchgeführt. Während der Zähler ersetzt wird, muss der Strom für einige Minuten abgeschaltet werden.

Wo werden die neuen Zähler installiert?

Normalerweise werden die neuen Zähler dort angebracht, wo auch schon Ihr bisheriger Zähler installiert war.

Brauche ich einen Internetanschluss-/Breitbandanschluss?

Nein. Sie müssen keinen Internet-/Breitbandanschluss oder eine andere Telekommunikationsart bereitstellen. Das intelligente Messsystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige Verbindung.

Muss ich für den neuen Zähler mehr bezahlen?

Für den Kunden mit einem intelligenten Messsystem gelten unterschiedliche Preisobergrenzen (brutto), je nach Verbrauch.

Verbraucher   6.000 kWh –   10.000 kWh/a sowie Erzeuger   7 kW –  15 kW zahlen 100,00 €

Verbraucher 10.000 kWh –   20.000 kWh/a sowie Erzeuger 15 kW –  30 kW zahlen 130,00 €

Verbraucher 20.000 kWh –   50.000 kWh/a sowie Erzeuger 30 kW –  50 kW zahlen 170,00 €

Verbraucher 50.000 kWh – 100.000 kWh/a sowie Erzeuger 50 kW -100 kW zahlen 200,00 €

Die Preisobergrenze für moderne Messeinrichtungen beträgt 20,00 Euro pro Jahr

Wie kommen die Preisobergrenzen zustande?

Die Preisobergrenzen wurden vom Gesetzgeber aufgrund einer detaillierten Studie festgelegt und sollen sicherstellen, dass einerseits für Sie als Kunde die Zusatzkosten möglichst gering sind und andererseits dem Messstellenbetreiber durch den Smart-Meter-Rollout langfristig keine Verluste entstehen.

Wer trägt die Kosten für den Austausch der Stromzähler?

Die Stadtnetze Münster GmbH übernimmt als grundzuständiger Messstellenbetreiber die Kosten für den Austausch, Betrieb und Wartung des Zählers. Die Stadtnetze Münster GmbH stellen den Stromkunden die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen. Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, als der Haus- und Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

Bei den erfassten Daten handelt es sich um personenbezogene Daten, die den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes unterliegen. Die Technik lässt auch nur eingeschränkte Funktionen zu. So können bspw. Messstellenbetreiber nur Absender (z.B. Kunde) und Empfänger (z.B. Lieferant) von Daten erkennen, ihr Inhalt (z.B. Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Diese Datensicherheit ist mit einem Briefverteilzentrum vergleichbar, bei dem Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jdoch verschlossen bleibt.

Welche Daten speichert der Zähler?

Ihre neues Messsystem hat Informationen zu Ihren Stromverbrauch. Er speichert keine persönlichen Informationen die Sie identifizieren könnten, wie bpw. Name, Anschrift oder Bankkonto. Alle Informationen über Ihren Energieverbrauch sind streng geschützt.

Nur der Messstellenbetreiber, Ihr Netzbetreiber und Ihr Stromlieferant haben Zugriff auf Ihre Daten.

Können Daten zu Marketingzwecken genutzt werden?

Nein. Ohne Ihre vorherige Erlaubnis dürfen keine Daten für Vertriebs- oder Marketingzwecke verwendet werden.

Wie soll das geschaffene Sicherheitsniveau auch zukünftig gewährleistet werden?

Der technische Fortschritt wird sicherlich immer wieder neue Bedrohungsszenarien mit sich bringen. Daher werden intelligente Messsysteme dem technischen Fortschritt angepasst, um dauerhaft den geforderten Datenschutz- und Datensicherheitsstandard gewährleisten zu können.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwendern über bekanntgewordene Sicherheitslücken.

Was ist die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist der Akteur, der für den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen verantwortlich ist. Entscheiden Sie sich für einen dritten Messstellenbetreiber, übernimmt dieser den Einbau und Betrieb.

Weiterhin sehen Sie die Messstellenbetreiberrahmenverträge Strom und Gas

mit dem Kontaktdatenblatt

und den Messstellenvertrag Strom.

mit dem standardisierten Formblatt gemäß § 54 MsbG