Messstellenbetreiber
Die Stadtnetze Münster GmbH wird grundzuständiger Messstellenbetreiber und informiert an dieser Stelle über
moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, die die Digitalisierung der Energiewende ermöglichen .
Fakten
Das am 2.09.2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zur Digitalisierung der Energiewende sieht den Austausch bisheriger mechanischer Stromzähler gegen neue, digitale Zähler vor.
Die Stadtnetze Münster GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber in ihrem Netzgebiet, soweit nicht ein dritter Messstellenbetreiber diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.
Je nach Stromverbrauch bzw. Einspeiseleistung wird beim Einbau zwischen zwei Zählertypen unterschieden: der modernen Messeinrichtung oder dem intelligenten Messsystem (§29 MsbG).
- Die moderne Messeinrichtung wird bei Stromkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden (kWh) und bei Erzeugungsanlagen bis zu einer Einspeiseleistung von 7 Kilowattpeak (kWp) eingebaut.
- Bei Betrieben und großen Haushalten mit einem Verbrauch ab 6.000 kWh und bei Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung über 7 Kilowattpeak (kWp) wird das intelligente Messsystem zur Pflicht (§31 MsbG).
FAQ´s zum Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Diese FAQs wurden unter Bezugnahme auf die aktuell gültigen Gesetze mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen zusammengestellt. Die Stadtnetze Münster GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte.
Weiterhin sehen Sie die Messstellenbetreiberrahmenverträge Strom und Gas
mit dem Kontaktdatenblatt
und den Messstellenrahmenvertrag Strom.