Messkonzepte und Abrechnungshinweise für EEG- und KWK-Anlagen

Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein die komplexen Vergütungsregeln führen in der Umsetzung zu verschiedenen Konzepten.

Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber. Der Netzbetreiber hat wiederum die Verpflichtung, das gewählte Messkonzept vor allem auf Vereinbarkeit mit dem EEG, KWK-G und den Technischen Anschlussbedingungen zu prüfen.

Die Stadtnetze Münster GmbH stellt eine Reihe von Standard-Messkonzepten zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers, welches Messkonzept gewählt und realisiert wird. Ist ein anderer Messaufbau vor Ort zu realisieren, so setzen Sie sich frühzeitig mit der Stadtnetze Münster GmbH in Verbindung.

Eine Änderung des Messkonzeptes ist vier Wochen vor Monatsende der Stadtnetze Münster GmbH zu melden. Nur so kann die Änderung bei der Umstellung der Abschlagszahlung berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Änderung des Messkonzeptes ist nicht möglich. Zu beachten ist, dass der Wechsel von einem Vergütungs- /Messkonzept in ein anderes evtl. mit Umbauten an den Messeinrichtungen verbunden ist. Das neue Messkonzept ist daher unbedingt mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

Die Art der Einspeisung spiegelt sich in verschiedenen Messkonzepten wieder. Grundlage dieser Messkonzepte sind die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G).

Die Vergütungen sind zum einen abhängig von der Art der Erzeugungsanlagen (Wasser, Wind, Bio, Photovoltaik oder KWK-Anlagen), zum anderen aber auch von der Art der Einspeisung (mit und ohne Selbstverbrauch oder kaufmännisch-bilanzielle-Weitergabe) sowie der Größe der Anlage und dem Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die Grundlagen zur Vergütung sind in folgenden Messkonzepten¹ enthalten:

Die Einspeisung der gesamterzeugten Energiemenge erfolgt direkt in das Netz des VNB und wird getrennt von der bestehenden Kundenanlage für den Strombezug mit einem separaten Zähler erfasst und mengenmäßig entsprechend vergütet.

Die Möglichkeit der Volleinspeisung bezieht sich grundsätzlich auf alle Anlagenarten des EEG (Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse, …) als auch auf Anlagen nach dem KWK-G (BHKW).

Zähler 1 muss als Zweirichtungszähler ausgeführt werden, da dieser den aus dem Netz bezogenen Strom der gesamten Kundenanlage und den in das Netz eingespeisten, nicht selbst verbrauchten, Strom der Erzeugungsanlage erfasst.

Zähler 2 erfasst den gesamten erzeugten Strom der PV-Anlage.

Durch Differenzbildung zwischen der gesamten erzeugten Energiemenge (Zähler 2) und der in das Netz eingespeisten Energiemengen (Zähler 1) kann die selbst verbrauchte Energie-menge berechnet werden.

Anmerkung
Dieses „Vergütungsmodell“ wurde im Rahmen der EEG-Novelle mit Wirkung ab dem 01.04.2012 ersatzlos gestrichen, findet jedoch im Rahmen des Marktintegrationsmodells bei PV-Anlagen größer 10 kW gemäß EEG 2012 (ab 04/12) weiterhin Anwendung.

Bei der Überschusseinspeisung dient der Zweirichtungszähler der gleichzeitigen Erfassung einerseits der bezogenen Energiemenge (bspw. für den häuslichen Gebrauch) und andererseits der erzeugten Energiemenge, die in das Netz eingespeist wird.

Dieses Messkonzept findet aktuell Anwendung bei PV-Anlagen bis 10 kW und Eigenverbrauchsschaltung gem. EEG 2012 (ab 04/2012).

Die Zähleranordnung bei der kfm.-bil.-Weitergabe ist die gleiche wie den Messkonzepten 2 + 3. Hier erfolgt die Einspeisung eben-falls in das Kundennetz. Abrechnungsseitig wird diese Variante jedoch kaufmännisch-bilanziell so aufgebaut, als ob die gesamte erzeugte Strommenge direkt ins Netz eingespeist wird.

Somit handelt es sich hier um eine fiktive Volleinspeisung. Der tat-sächliche Strombezug muss deshalb aus dem erzeugten Strom (Z2 A-), dem aus dem Netz bezogenen Strom (Z1 A+) und dem in das Netz eingespeisten Strom (Z1 A-) ermittelt werden. Die Messergebnisse an der Übergabestelle (Z1 A+) müssen demnach rechnerisch korrigiert werden.

Strombezug = (Z1 A+) + (Z2 A-) – (Z1 A-)

Anmerkung
Beim dem Messkonzept 5 ist es erforderlich, dass die Zählerdaten den Bedingungen für marktkonforme Bilanzierung (MaBis) ent-sprechen und kommuniziert werden. Ansonsten kann es zu Nach-teilen für die jeweiligen Vertragspartner (Strombezug) und dem Anlagenbetreiber kommen.

Zähler 1 muss als Zweirichtungszähler ausgeführt werden, da dieser den aus dem Netz bezogenen Strom der gesamten Kundenanlage und den in das Netz eingespeisten, nicht selbst verbrauchten, Strom der Erzeugungsanlage erfasst.

Zähler 2 erfasst den gesamten erzeugten Strom der PV-Anlage.

Durch Differenzbildung zwischen der gesamten erzeugten Energiemenge (Zähler 2) und der in das Netz eingespeisten Energiemengen (Zähler 1) kann die selbst verbrauchte Energie-menge berechnet werden.

Anmerkung
Das Messkonzept der KWK-Selbstverbrauch nach § 4 Abs. 3a KWK-G hat analog dem Messkonzept 2 (PV-Eigenverbrauch) den Hintergrund, dass nicht der gesamte Teil des erzeugten Stromes in das Netz eingespeist wird.

Dieses Messkonzept wird eingesetzt, wenn mehrere unter-schiedliche Arten von Erzeugungsanlagen (bspw. PV- und KWK-Anlagen) in das Versorgungsnetz einspeisen. Hintergrund ist, dass die Vergütung der jeweiligen Anlagenart entsprechend erfolgen und somit getrennt erfasst werden muss. Aus diesem Grund ist ein weiterer Zähler (hier: Z2 – Differenzmengenzähler) erforderlich, durch den eine klare Zuordnung der einzelnen erzeugten elektrischen Arbeit möglich ist.

Formeln

PV-Anlage

Gesamterzeugung = Z3A-
Selbstverbrauch = (Z3A-) – (Z1A-) + (Z2A-)
Einspeisung = (Z1A-) – (Z2A-)

KWK-Anlage

Gesamterzeugung = Z4A-
Selbstverbrauch = (Z4A-) – (Z2A-)
Einspeisung = Z2A-

Das Modell der Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte als System der Eigenversorgung sieht vor, das eine Erzeugungs-anlage die in der Kundenanlage benötigte Strommenge vorrangig selbst erzeugt. Muss zusätzlicher Strom bezogen werden, geschieht dies über das Netz der allg. Versorgung (Z1A+). Produziert die Erzeugungsanlage überschüssigen Strom, wird dieser in das öffentliche Netz eingespeist (Z1A-).

Bei der Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler statt.

Weitere Punkte, die das Messkonzept beeinflussen können, sind unter anderem:

  • Integration einer Erzeugungsanlage in eine bestehende Verbrauchsanlage
  • Integration mehrerer Erzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Energieträgern
  • Integration mehrerer Erzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Inbetriebnahmezeitpunkten
  • Wechsel der Netzebene

¹Die Messkonzepte sind für Erzeugungsanlagen < 100 kW ausgelegt (außer Messkonzept 5). Sollte die Anlagegröße > 100 kW sein, ist für die Zähler eine Lastgangmessung erforderlich. Die angegebenen kW-Leistungen beziehen sich auf die Einspeiseleistung der Erzeugungseinheit.

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