Messkonzepte und Abrechnungshinweise für EEG- und KWK-Anlagen
Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein die komplexen Vergütungsregeln führen in der Umsetzung zu verschiedenen Konzepten.
Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber. Der Netzbetreiber hat wiederum die Verpflichtung, das gewählte Messkonzept vor allem auf Vereinbarkeit mit dem EEG, KWK-G und den Technischen Anschlussbedingungen zu prüfen.
Die Stadtnetze Münster GmbH stellt eine Reihe von Standard-Messkonzepten zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers, welches Messkonzept gewählt und realisiert wird. Ist ein anderer Messaufbau vor Ort zu realisieren, so setzen Sie sich frühzeitig mit der Stadtnetze Münster GmbH in Verbindung.
Eine Änderung des Messkonzeptes ist vier Wochen vor Monatsende der Stadtnetze Münster GmbH zu melden. Nur so kann die Änderung bei der Umstellung der Abschlagszahlung berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Änderung des Messkonzeptes ist nicht möglich. Zu beachten ist, dass der Wechsel von einem Vergütungs- /Messkonzept in ein anderes evtl. mit Umbauten an den Messeinrichtungen verbunden ist. Das neue Messkonzept ist daher unbedingt mit dem Netzbetreiber abzustimmen.
Die Art der Einspeisung spiegelt sich in verschiedenen Messkonzepten wieder. Grundlage dieser Messkonzepte sind die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G).
Die Vergütungen sind zum einen abhängig von der Art der Erzeugungsanlagen (Wasser, Wind, Bio, Photovoltaik oder KWK-Anlagen), zum anderen aber auch von der Art der Einspeisung (mit und ohne Selbstverbrauch oder kaufmännisch-bilanzielle-Weitergabe) sowie der Größe der Anlage und dem Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die Grundlagen zur Vergütung sind in folgenden Messkonzepten¹ enthalten:
Weitere Punkte, die das Messkonzept beeinflussen können, sind unter anderem:
- Integration einer Erzeugungsanlage in eine bestehende Verbrauchsanlage
- Integration mehrerer Erzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Energieträgern
- Integration mehrerer Erzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Inbetriebnahmezeitpunkten
- Wechsel der Netzebene
¹Die Messkonzepte sind für Erzeugungsanlagen < 100 kW ausgelegt (außer Messkonzept 5). Sollte die Anlagegröße > 100 kW sein, ist für die Zähler eine Lastgangmessung erforderlich. Die angegebenen kW-Leistungen beziehen sich auf die Einspeiseleistung der Erzeugungseinheit.
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