Informationen zur Gasversorgungslage in den Netzgebieten Münster und Drensteinfurt
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juli 2022 die Alarmstufe (Stufe 2) im Notfallplan Gas ausgerufen. Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit stabil und die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Gleichwohl bleibt die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung. Deswegen bleibt ein sparsamer Gasverbrauch weiterhin wichtig.
In den Netzgebieten Münster und Drensteinfurt unterstützen die Stadtnetze Münster die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteilerin bei notwendigen Maßnahmen innerhalb der höchsten Eskalationsstufe im Notfallplan Gas, der Notfallstufe.
Häufige Fragen:
Ziel und Zweck des Gas-Notfallplans ist es, die Versorgung der geschützten Kundengruppen zu gewährleisten. Dazu gehören private Haushalte ebenso wie grundlegende soziale Dienste (z.B. Krankenhäuser und Pflegeheime).
Auch, wenn die Gas-Versorgung für die geschützten Gruppen bis zuletzt gewährleistet werden muss, sind auch sie aufgerufen, mit Blick auf die kommende Heizperiode Energie zu sparen. Jede gesparte Kilowattstunde hilft dem Ziel, die Gasspeicher bis zum Winter aufzufüllen und die Auswirkungen eines Gasmangels zu begrenzen. Das gelingt beispielsweise durch eine optimal eingestellte Heizanlage.
Energiespartipps hat beispielsweise das Bundesumweltministerium zusammengestellt: www.energiewechsel.de
Nein. Alle Vorbereitungen und Maßnahmen im Rahmen des Notfallplans Gas sind auf das Ziel gerichtet, die Gasversorgung geschützter Kunden sicherzustellen.
Doch auch die geschützten Verbraucherinnen und Verbraucher können mithelfen, die Versorgungssituation zu verbessern: Durch das Sparen von Energie und vor allem Gas. Das ist nicht nur gut für die Versorgungslage mit Blick auf die Heizperiode 23/24, sondern schont auch den Geldbeutel und das Klima.
Energiespar-Tipps und -Tricks für Privatleute und Unternehmen finden Sie hier: www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html
Mit Energiesparen kann jede Bürgerin und jeder Bürger das Auffüllen der Gasspeicher für die kommende Heizperiode unterstützen. Je nach individueller Situation können Sie beispielsweise vor Beginn der Heizperiode Ihre Heizanlage warten und einstellen lassen oder mit digitalen Heizkörperthermostaten die Raumwärme senken und Heizzeiten einstellen (z.B. Temperaturabsenkung in der Nacht, bei Abwesenheit tagsüber). Durchflussregler für den Wasserhahn drosseln den Warmwasserverbrauch, erneuerte Fenster- und Türdichtungen halten die Wärme im Raum.
Energiespartipps hat beispielsweise das Bundesumweltministerium zusammengestellt: www.energiewechsel.de
Ja, die Stromversorgung in Münster ist auch bei Gasmangel gewährleistet – vorausgesetzt, der Strombedarf bleibt auf konstantem Niveau. Strommengen, die nicht im lokalen Netz erzeugt und eingespeist werden, können aus dem vorgelagerten Netz bezogen aus.
Unter Umständen kann es jedoch zu lokalen Lastspitzen kommen, die sich negativ auf die Stabilität des Stromnetzes auswirken. Dieser Fall könnte beispielsweise eintreten, wenn lokal massenhaft Strom für die Wärmeerzeugung (z.B. Heizlüfter, Radiatoren) genutzt wird. Die Verbundleitstelle der Stadtnetze Münster überwacht das Stromnetz rund um die Uhr und kann eingreifen, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.
Elektrische Heizgeräte verbrauchen viel Strom. Werden sie im lokalen Netz massenhaft gleichzeitig betrieben, kann dies zu lokalen Lastspitzen und in der Folge zu Stromausfällen führen. Hinzu kommt, dass der Betrieb dieser energieintensiven Geräte angesichts hoher Stromkosten kostspielig werden kann.
Ja. Sollte im Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk der Stadtwerke kein Gas mehr eingesetzt werden können oder dürfen, kann die benötigte Wärme im Notfall mit Heizöl erzeugt werden.
Die gasbetriebenen Blockheizkraftwerke in den münsterschen Nahwärmenetzen gelten als geschützte Fernwärmeanlagen und werden weiterhin mit Gas beliefert. Ein Brennstoffwechsel ist hier nicht möglich.
In der Alarmstufe gibt es keine von der Bundesnetzagentur verordneten Abschaltungen oder vergleichbare Markteingriffe. Diese sind erst in der Notfallstufe als der höchsten Stufe möglich. Dennoch sind zusätzliche, marktbasierte Maßnahmen zur Gaseinsparung erforderlich.
Im Rahmen der Alarmstufe sind daher sowohl Industriekunden als auch Gewerbe- und Privatverbraucher aufgerufen, auf freiwilliger Basis Gas zu sparen. Je mehr jetzt Energie eingespart wird, desto besser kommen Wirtschaft und Verbraucher_innen durch den nächsten Winter.
Insbesondere industrielle Verbraucher, deren Gasbezug per registrierender Leistungsmessung abgerechnet wird, sollten diese Phase außerdem nutzen, um Szenarien für die Notfallstufe zu entwickeln, wenn die Gaslieferung reduziert wird oder vollständig ausbleibt. Dazu bietet die Bundesnetzagentur ein umfassendes Informationsangebot.
Nein, als lokaler Gasnetzbetreiber haben die Stadtnetze Münster keinen Einfluss auf die Definition der Kundengruppen.
Das Energiewirtschaftsgesetz definiert die Gruppe geschützter Kunden sehr genau. Dazu zählen unter anderem Haushaltskunden, grundlegende soziale Dienste sowie Verbraucher, deren Gasbezug über standardisierte Lastprofile (SLP gemäß §24 GasNZV) gemessen werden als geschützte Kundengruppen. Dies ist vor allem der Fall bei kleineren und mittleren Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen.
Aktueller Lagebericht der Gasversorgung in Deutschland – werktäglich aktualisierter Bericht der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/start.html;jsessionid=23B5EFB250E5B8D4E1540866E6C49D29
Krisenvorsorge im Rahmen des Notfallplan Gas – Informationsangebot der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/Krisenvorbereitung/start.html
Das Krisenvorsorgeteam der Stadtnetze Münster erreichen Sie unter krisenvorsorge@stadtnetze-muenster.de