Erzeugungsanlagen und Speicher

Bei den Stadtnetzen Münster können Sie Ihre Erzeugungsanlage oder Ihren Energiespeicher anmelden. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die formelle oder technische Änderung einer Bestandsanlage mitzuteilen.

Schritt für Schritt zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage und Ihres Speichers

Sie planen die Errichtung einer Erzeugungsanlage und/oder eines Energiespeichers auf Ihrem Neubau, Bestandsgebäude oder einer Freifläche?

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, damit Ihre Planung erfolgreich und reibungslos vonstattengeht.

Im ersten Schritt teilen Sie uns mit, dass Sie die Installation einer Erzeugungsanlage und/oder eines Speichers planen und zukünftig an das Stromnetz anschließen möchten. Dafür reichen Sie die Anmeldeformulare per E-Mail bei uns ein. Wir bitten Sie, dafür ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zu verwenden:

Erzeugungsanlagen@stadtnetze-muenster.de

Achten Sie beim Ausfüllen der Formulare auf Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben. Bitte füllen Sie das PDF-Formular an Ihrem Computer oder Smartphone aus und vermeiden Sie handschriftlich ausgefüllte Formulare.

Je nachdem welche Art von Erzeugungsanlage Sie planen, finden Sie nachfolgend eine Auflistung von Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen:

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 600 VA (sog. Balkonkraftwerke oder Plug-in PV-Anlagen)

Photovoltaikanlagen bis 135 kW

  • Formular: Anmeldung zum Anschluss einer Solaranlage (Photovoltaikanlage)
  • Lageplan mit genauer Kennzeichnung der Erzeugungsanlage (Maßstab 1:500 oder 1:1000)
  • Einpoliger Übersichtsschaltplan ab Hausanschlusskasten gemäß VDE-AR-N 4105 (vom beauftragten Elektrofachbetrieb)
  • bei Wandlermessung zusätzlich: Allpolige Darstellung und Aufbauplan
  • Technisches Datenblatt der geplanten Solarmodule (vom Hersteller)
  • Technisches Datenblatt des geplanten Wechselrichters (vom Hersteller)
  • Einheitenzertifikat für die Erzeugungseinheit gemäß VDE-AR-N 4105
  • Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) gemäß VDE-AR-N 4105
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der selbsttätig wirkenden Freischaltstelle für den/die Wechselrichter gemäß DIN VDE 0126-1
  • Konformitätserklärung des Herstellers für den/die Wechselrichter

Photovoltaikanlagen ab 135 kW

Speichersysteme

Sonstige Erzeugungsanlagen bis 135 kW

Sonstige Erzeugungsanlagen ab 135 kW

Nachdem Sie Ihren Netzanschluss bei uns angefragt haben, prüfen wir die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Bei Anlagen mit einer Generatorleistung bis 10,8 kWₚ erhalten Sie binnen eines Monats, bei Anlagen größer 10,8 kWₚ binnen acht Wochen eine Rückmeldung in Form eines Genehmigungsschreibens per E-Mail. Sollte der Anmeldung nicht alle erforderlichen Unterlagen beiliegen, werden diese von uns im Rahmen des Genehmigungsschreibens nachgefordert. In Ausnahmefällen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit der Anschlussgenehmigung auf sechs Monate begrenzt ist. Nach Ablauf dieser Frist, ist eine erneute Prüfung erforderlich.

Der Zählerwechsel bzw. Zählereinbau wird durch ihren Elektroinstallateur Initiiert und erfolgt erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen. Betreut werden Sie bei diesen Tätigkeiten durch unseren Messstellenbetreiber und Partner smartOPTIMO.

Es ist ein Zeitlicher Vorlauf von mindestens 10 Werktagen einzuplanen.

Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage erhalten Sie von uns einen Einspeisevertrag, der Ihnen eine gesetzliche Vergütung für den eingespeisten Strom für die Laufzeit von 20 Jahren – plus Inbetriebsetzungsjahr – garantiert. Die Einspeiseverträge werden innerhalb von circa 4-6 Wochen nach der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage per E-Mail versendet. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der installierten Leistung der Anlage und dem Monat der Inbetriebsetzung.

Bei KWK-Anlagen (BHKW) ist zusätzlich eine BAFA-Bescheinigung zu erbringen.

Als Betreiber einer Erzeugungsanlage sind Sie verpflichtet, die Anlage der Bundesnetzagentur (BNetzA) innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme über das Marktstammdatenregister (MaStR) zu melden. Wird neben der Erzeugungsanlage noch ein Speichersystem angeschlossen, ist das Speichersystem als separate Erzeugungseinheit zu registrieren. Die Registrierungsbestätigung senden Sie bitte per E-Mail an MaStR@stadtnetze-muenster.de

Bitte beachten Sie, dass die erfolgreiche Registrierung im Marktstammdatenregister die Voraussetzung für die Zahlung der vereinbarten Einspeisevergütung ist.

Dokumente zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers

Wir bitten Sie, diese Dokumente zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: erzeugungsanlagen@stadtnetze-muenster.de

Dokumente zur Änderung einer Bestandsanlage

Wir bitten Sie, diese Dokumente zur Änderung einer Bestandsanlage ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: erzeugungsanlagen@stadtnetze-muenster.de

Aufhebung der 70% Regelung bei Photovoltaikanlagen

Für Betreiber von bestehenden Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7 kW entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzbelastung ferngesteuert reduzieren kann bzw. am Verknüpfungspunkt die Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung zu begrenzen.

Sofern Sie als Anlagenbetreiber ihre Photovoltaik-Anlage nicht mehr auf 70% der installierten Leistung begrenzen wollen, ist dies der Stadtnetze Münster GmbH als zuständigen Netzbetreiber im Vorfeld mitzuteilen.

Wir bitten Sie, das ausgefüllte Formblatt ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: erzeugungsanlagen@stadtnetze-muenster.de

Sie haben Fragen?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an erzeugungsanlagen@stadtnetze-muenster.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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